Die Bewegung für die Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes geht in eine neue Runde. Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat die Regelungen zum Gesundheitsschutz und die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in Kitas, in der Behindertenhilfe und anderen Bereichen der Sozialen Arbeit zum Jahresende 2021 gekündigt. Am 25. Februar beginnen die Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Warum das auch für euch als Beschäftigte der freien Träger wichtig ist? Weil alle zusammen mehr erreichen und es nicht fair wäre, die Kolleg*innen der kommunalen Einrichtungen alleine zu lassen. Denn am Ende wird das im öffentlichen Dienst erzielte Ergebnis auch zum Maßstab für die gesamte Branche. Alle brauchen Aufwertung und Entlastung. Bei allen Trägern. Auch bei den Wohlfahrtsverbänden.
Alle Welt redet davon, wie wichtig die Arbeit in den »systemrelevanten« Berufen ist. Der Sozial- und Erziehungsdienst gehört unzweifelhaft dazu. Mit den großen Streiks 2009 und 2015 haben die Kolleg*innen der kommunalen Einrichtungen Verbesserungen erkämpft. Das strahlt aus. Sie wurden seither in vielen Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien übernommen. Jetzt geht es in die nächste Runde, denn wir sind noch nicht am Ziel. Bessere Arbeitsbedingungen und höhere Entgelte sind auch wichtig, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Die Bezahlung muss der Qualifikation und großen Verantwortung entsprechen, die wir alltäglich tragen.Hinzu kommt die hohe Belastung. Die Anforderungen an unsere Arbeit steigen – Stichworte Frühförderung und Inklusion. Doch die Personalausstattung wächst nicht mit. Wir brauchen mehr Zeit für Kinder und Klient*innen. Wir wollen den professionellen Ansprüchen gerecht werden – auch unseren eigenen. Entlastung und Gesundheitsschutz setzen wir deshalb ebenfalls auf die tarifpolitische Agenda.
»Ihr Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst leistet wichtige und sehr verantwortungsvolle Arbeit. Deshalb machen wir uns stark für eine weitere Aufwertung. Ihr habt eine den Aufgaben angemessene Vergütung mehr als verdient – unabhängig davon, bei welchem Träger ihr arbeitet. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist unsere Leitwährung. Jetzt geht es darum, in der Auseinandersetzung mit den Kommunen unsere Forderungen durchzusetzen. Wenn wir das mit gemeinsamer Kraft durchgesetzt haben, nehmen wir uns die Wohlfahrtsverbände und Sozialverbände vor, um die Ergebnisse aus dem
öffentlichen Dienst zu übertragen. Damit der Plan aufgeht, brauchen wir euch. Braucht es dich.«
Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und Bundesfachbereichsleiterin Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
ver.di hat die öffentlichen Arbeitgeber zu Verhandlungen aufgefordert. Wo der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht unmittelbar gilt oder darauf Bezug genommen wird, kann nicht gestreikt werden, wenn es hart auf hart kommt. Aber auch ohne Streik könnt ihr euch lebhaft einbringen. Lasst die Kolleg*innen im öffentlichen Dienst nicht alleine. Helft mit, damit die Löhne hoch gehen und Arbeitsbedingungen besser werden – überall im Sozial- und Erziehungsdienst. Für ver.di ist klar: Was wir im öffentlichen Dienst durchsetzen, muss dann auch in allen anderen Einrichtungen der Branche zur Anwendung kommen. Dafür streiten wir gemeinsam auch nach dieser Tarifrunde.
1. Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, insbesondere durch
2. Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten im Bereich der Sozialarbeit durch Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus sowie Ausbringen neuer Merkmale für die Schulsozialarbeit.
3. Schaffung weiterer Merkmale ab EG S 17 für Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Leitungstätigkeit.
4. Anpassung der Stufenlaufzeiten an die allgemeinen Regelungen und Öffnung der Stufen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial-und Erziehungsdienst.
5. Anpassung der Eingruppierung der Kita-Leitungen an die vorhandenen Anforderungen.
6. Stellvertretende Leitungen verbindlich vorsehen und Festlegung der Mindesteingruppierung in die EG S 11a.
7. Anpassung der Bedingungen, vor allem unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen durch das Bundesteilhabegesetz durch z.B.
8. Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z. B. von Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen zu Erzieher*innen
9. Qualität der Arbeit verbessern und Entlastung der Beschäftigten erreichen durch:
10. Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung.
11. Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxisanleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten.
Sozial- und Erziehungsdienst
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