Ratgeber Eingruppierung

Dritte aktualisierte Auflage (Stand: September 2024)
18.09.2024


Eingruppierungsregelungen im Sozial- und Erziehungsdienst

Wie werde ich als Beschäftigte*r in der Sozialen Arbeit bezahlt?

Für Sozial- und Erziehungsberufe gibt es in der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD seit 2009 einen eigenen Abschnitt. Hier werden Tätigkeiten bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet. Diese Zuordnung ist entscheidend dafür, wie viel die Beschäftigten verdienen. Die Entgeltordnung gilt unmittelbar bei allen Arbeitgebern, die Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind. Die Kommunen/Gemeinden, aber auch viele kirchliche und andere freie Träger wenden den TVöD an oder nehmen darauf Bezug. Und selbst Träger, die tariflos sind, nutzen die Regelungen des TVöD oftmals als Orientierung. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ist somit die Leitwährung für die Eingruppierung und Bezahlung der Beschäftigten in den Kitas, der Schulsozialarbeit, der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, Wohnungslosenhilfe und in vielen anderen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit.

Die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD Gemeinden wurde zuletzt im Jahr 2022 verhandelt und kann nun frühsten zum 31. Dezember 2026 wieder gekündigt werden. Wir konnten viele der Forderungen nach einer Aufwertung durchsetzen, mussten aber auch Kompromisse eingehen. Die große Mehrheit der Beschäftigten erhält seit 1. Juli 2022 eine SuE-Zulage in Höhe von 130 bzw. 180 Euro und seit 2023 zwei Regenerationstage sowie die Möglichkeit, Teile dieser SuE-Zulage in zwei weitere freie Tage umzuwandeln. Zudem profitieren ab dem 1. Oktober 2024 alle Beschäftigten von der Verkürzung der Stufenlaufzeiten!

Die im aktualisierten Ratgeber enthaltenen Informationen zu den einzelnen Berufsgruppen beschreiben den Stand zum 1. Oktober 2024. Die Kolleg*innen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst sind auch in den allgemeinen Entgeltrunden im öffentlichen Dienst mit dabei. Darüber hinaus ist es uns gemeinsam mit engagierten Belegschaften in den zurückliegenden Jahren gelungen, auch bei freien Trägern eine verbesserte Eingruppierung für pädagogische Kräfte durchzusetzen. Solche Erfolge kommen jedoch nicht von allein.

 

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