Sozial- und Erziehungsdienst

    Wertschätzung für neue Anforderungen

    06.03.2020

    Ein Überblick über die wichtigsten Fakten, Forderungen und Hintergründe zur aktuellen Tarifrunde für die Sozial- und Erziehungsberufe im kommunalen öffentlichen Dienst.

     

    Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst haben in den vergangenen Monaten einmal mehr gezeigt, wie unverzichtbar und wertvoll ihre Arbeit für die Gesellschaft ist. Nachdem die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten bei den kommunalen Arbeitgebern im März 2020 coronabedingt unterbrochen werden mussten, haben wir die Zeit seitdem für eine gute Vorbereitung der Wiederaufnahme der Verhandlungen genutzt.

    Mit dem Kita-Personalcheck, einer Befragung der Beschäftigten in der Behindertenhilfe und in einer breit angelegten Umfrage unter den Beschäftigten haben wir geklärt, ob die Forderungen von 2020 nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie noch passen oder ob sie ergänzt werden müssen. Am 17. Dezember 2021 hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK ÖD) dann die Forderungen für die wieder anlaufende Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen. Die vielen Erfahrungen unter den Bedingungen der Pandemie bildeten die Grundlage für unser Forderungsupdate.

    Der erste Verhandlungstermin mit der Vereinigung der kommunnalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist am 25. Februar 2022. Für den 21. und 22. März 2022 ist die zweite Verhandlungsrunde geplant.

    Für Öffentlichkeit sorgt darüber hinaus die Kampagne „Mehr braucht mehr“, denn für eine erfolgreiche Tarifrunde brauchen wir jede Menge Unterstützer*innen, Tarifbotschafter*innen und euer Engagement in den Betrieben.

     

    Unsere aktualisierten Forderungen zielen auf 3 Themen ab:

    • Verbesserung der belastenden Arbeitsbedingungen
    • finanzielle Aufwertung der Arbeit
    • Maßnahmen gegen Fachkräftemangel.

    Weiter unten im Info-Kasten findet ihr die Forderungen im Einzelnen.

     

    Die Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst

    Im Sozial- und Erziehungswesen des öffentlichen Dienstes arbeiten rund 265.000 Beschäftigte. Sie sind in etwa 50 unterschiedlichen Berufen tätig, zu denen unter anderem Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Kindheitspädagog*innen, Erziehungswissenschaftler*innen, Sozialassistent*innen, Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung, Schulbegleiter*innen, Kinderpfleger*innen sowie Heilerziehungspfleger*innen und Heilpädagog*innen gehören.

    Für diese Arbeitsfelder wird in der aktuellen Tarifrunde verhandelt:

    • Ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung
    • Amtsvormundschaften
    • Arbeits- und Berufsförderung
    • Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)
    • Horte und Ganztagsschule
    • Wohneinrichtungen, ambulantes Wohnen
    • Jugendgerichtshilfe
    • (inklusive) Kindertageseinrichtungen
    • Kommunale Soziale Dienste
    • Lebens- und Konfliktberatung
    • offene Kinder- und Jugendarbeit
    • Schulsozialarbeit, Schulbegleitung
    • Seniorenberatung
    • Sozialdienst in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und (Kinder- und Jugend) Psychiatrien
    • Soziale Dienste nach SGB XII
    • stationäre Kinder- und Jugendhilfe
    • Tagesförderstätten
    • Sozialarbeiter*innen in den Kliniken, u.a.

     

    Die Verhandlungskommission

    Die Verhandlungen für die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsberufe im kommunalen öffentlichen Dienst werden mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geführt.

    Die Verhandlungsführer*innen auf Gewerkschaftsseite sind der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke und die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Die Verhandlungskommission besteht insgesamt aus 27 Personen, von denen 20 ehrenamtliche Kolleg*innen aus dem Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste kommen. 14 von ihnen sind stimmberechtigt, sechs weitere Kolleg*innen haben nicht stimmberechtigte Gastmandate, davon kommen auch einige Kolleg*innen von freien Trägern, die direkt oder mittelbar den TVöD anwenden.

    Die 20-köpfige Verhandlungskommission zur Begleitung der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde aus den insgesamt 100 gewählten Mitgliedern der Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst gebildet.

     

    Die Hintergründe: Stufenweise Aufwertung

    Während der letzten beiden Tarifrunden für den Sozial- und Erziehungsdienst in den Jahren 2009 und 2015 haben sich die Beschäftigten mit viel Kreativität und Entschlossenheit für eine tarifliche und ideelle Aufwertung ihrer Berufe eingesetzt. Ein großer Erfolg war dabei die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Dies hatte eine breite gesellschaftliche Unterstützung der Forderung nach guten Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung im Sozial- und Erziehungswesen zur Folge.  

    In einigen Bereichen haben die Beschäftigten deutliche Verbesserungen erreicht. Für die Behindertenhilfe brachte vor allem die Aufwertungsrunde 2015 wichtige Fortschritte. Seitdem sind beispielsweise die Heilerziehungspfleger*innen den Erzieher*innen gleichgestellt. Nun geht es u.a. darum, dass für Fachkräfte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) mit pädagogischer Zusatzqualifikation die gleiche Eingruppierung wie für Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen gilt und den veränderten Anforderungen im Zuge von Inklusion und Ambulantisierung (Bundesteilhabegesetz) Rechnung getragen wird.

    Für die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen haben die beiden Tarifrunden 2009 und 2015 überproportionale Anhebungen der Entgelte mit sich gebracht. Doch bezogen auf die Tätigkeiten in der Sozialarbeit haben die Arbeitgeber in beiden Tarifrunden wenig Handlungsbedarf gesehen. Die Verbesserungen in diesem Bereich waren also deutlich geringer. Hier muss sich noch einiges ändern.

    Insgesamt sind auch die in den Tarifverträgen festgehaltenen Tätigkeitsmerkmale in vielen Bereichen des Sozial- und Erziehungsdiensts nicht mehr zeitgemäß. Daher fordert ver.di in den anstehenden Tarifrunden neben einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen auch eine Verbesserung der Bezahlung, die mit einer besseren Eingruppierung und modernisierten Tätigkeitsmerkmalen einhergeht. Denn die Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst muss weiter gehen.

     

    Die Forderungen im Einzelnen

    1. Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, insbesondere durch

    • Eingruppierung der Tätigkeit der Kinderpfleger*in/Sozialassistent*in in die EG S 4
    • Reguläre Eingruppierung der Erzieher*in in die EG S 8b
    • Abbildung der pädagogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag

    2. Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten im Bereich der Sozialarbeit durch Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus sowie Ausbringen neuer Merkmale für die Schulsozialarbeit.

    3. Schaffung weiterer Merkmale ab EG S 17 für Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Leitungstätigkeit.

    4. Anpassung der Stufenlaufzeiten an die allgemeinen Regelungen und Öffnung der Stufen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial-und Erziehungsdienst.

    5. Anpassung der Eingruppierung der Kita-Leitungen an die vorhandenen Anforderungen.

    6. Stellvertretende Leitungen verbindlich vorsehen und Festlegung der Mindesteingruppierung in die EG S 11a.

    7. Anpassung der Bedingungen, vor allem unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen durch das Bundesteilhabegesetz durch z.B.

    • Aufnahme der Berufsbezeichnungen Arbeitserzieher*in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits-und Berufsförderung (gFAB) und der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung mit Sonderpädagogischer Zusatzausbildung (FAB mit SPZ).
    • Eingruppierung der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung und pädagogischer Qualifikation in die EG S 8b.
    • Bessere Bewertung der Tätigkeit Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst durch Eingruppierung in die EG S7.
    • Berücksichtigung der Tätigkeit der Schulassistenz/Schulbegleitung sowie weiterer Assistenztätigkeiten und Eingruppierung entsprechend des Anforderungsprofils
    • Umbenennung der monatlichen Heimzulage in eine Zulage Wohnen und Erhöhung auf 150,00 Euro.
    • Regelungen zur Vergütung während der Ausbildung zur Heilerziehungspflege (HEP).

    8. Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z. B. von Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen zu Erzieher*innen

    9. Qualität der Arbeit verbessern und Entlastung der Beschäftigten erreichen durch:

    • Ausdehnung der Vorbereitungszeit, um mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben.
    • Einführung von Entlastungstagen durch ein Konsequenzenmanagement.

    10. Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung.

    11. Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxisanleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten.

     

     

     

     

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