Anfang März beginnt die Tarifrunde für die Sozial- und Erziehungsberufe (SuE) im kommunalen öffentlichen Dienst. Wir starten mit der Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen gut ein halbes Jahr vor der allgemeinen Entgelttarifrunde, in der es dann, wie üblich, auch um die Tabelle und die Erhöhung der Entgelte geht.
Am 14.02.2020 hat die Verhandlungskommission, die sich aus vielen Kolleg*innen der verschiedenen Bereiche zusammensetzt, unsere Forderungen u.a. für die Behindertenhilfe beschlossen. Zum Hintergrund und zu den Inhalten solltest du folgendes wissen:
2019 haben wir in einer großen Befragung und einer Vielzahl von Mitgliederversammlungen die am drängendsten Probleme herausgearbeitet.
Die Anforderungen an die Beschäftigten sind weiter angestiegen! Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) treibt die Ambulantisierung in der Behindertenhilfe weiter voran. Die Anforderungen steigen durch mehr eigenverantwortliche Arbeit.
Die individuelle Entwicklung der Menschen mit Behinderung, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen, gewinnt an Bedeutung. Die Möglichkeiten einer den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung der Menschen mit Behinderung muss durch Beschäftigte aufgezeigt und realisiert werden. Dadurch braucht es zukünftig mehr individuelle Unterstützung und Förderung, damit dem Inklusionsgedanken des BTHG Rechnung getragen wird.
Ihr sollt unter schwierigen Bedingungen allen Anforderungen gerecht werden. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu Klient*innen und Angehörigen aufbauen und dabei hoch professionell arbeiten.
ver.di fordert, dass für alle geprüften Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (gFAB), geprüfte Arbeitserzieher*innen und Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen mit Sonderpädagogischer Zusatzqualifikation (SPZ) die gleiche Eingruppierung wie für Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen gilt.
ver.di fordert, dass Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung eine höhere Eingruppierung erhalten.
ver.di fordert, dass Schulbegleiter*innen und Schulassistent*innen, eine ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit angemessene Eingruppierung erhalten.
ver.di fordert, dass Beschäftigte außerhalb von Einrichtungen und Arbeit in Gruppen nicht benachteiligt werden.
ver.di fordert, Regelungen zur Vergütung während der HEP-Ausbildung. Für die Praxisanleitung bedarf es Zeitkontingente und eine angemessene Vergütung.
ver.di fordert, die für die Sozial- und Erziehungsberufe besonderen und längeren Stufenlaufzeiten bis zum Erreichen der Endstufe abzusenken.
ver.di fordert, dass Beschäftigte, die Tätigkeiten wahrnehmen, für die sie nicht den formalen Abschluss mitbringen, auch bis zur Erfahrungsstufe 6 kommen können.
ver.di fordert, einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z. B. von Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen zu Erzieher*innen.
ver.di fordert, die tariflichen Regelungen zu Vorbereitungszeiten auszuweiten.
ver.di fordert, Berufstätigkeit und die bei anderen Trägern erworbene Berufserfahrung bei der Zuordnung der Erfahrungsstufen anzuerkennen (heute gilt, dass der Arbeitgeber Vorerfahrungen bei anderen Trägern lediglich anerkennen kann – das behindert Mobilität und muss geändert werden).
Am 5. März beginnen die Verhandlungen.
Um dort Erfolge zu erreichen, muss den Arbeitgebern deutlich sein, dass unsere Forderungen von den Beschäftigten getragen werden.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt insbesondere im Bereich der Sozialen Arbeit als die Leitwährung für alle Träger. Darum betrifft diese Auseinandersetzung alle Beschäftigten in der Sozialen Arbeit. Was wir heute im öffentlichen Dienst erreichen, fordern wir morgen bei den freien Trägern.
Macht ver.di noch stärker. Macht euch stärker. Organisiert euch.
www.mehr-braucht-mehr.verdi.de
Bringen wir gemeinsam in Ordnung, was nicht stimmt!
PDF | 480 kB
Behindertenhilfe, Teilhabe- und Inklusionsdienste
030/6956-1843
sarah.bormann@verdi.de