Mehr Geld ab Oktober

Kürzere Stufenlaufzeiten und Erhöhung des Gehalts
18.09.2024

In der Tarifrunde 2022 für den Sozial- und Erziehungsdienst konnten wir gemeinsame Erfolge erzielen, wie z.B. die monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130 bzw. 180 Euro monatlich, oder die zwei Regenerationstage pro Jahr. Zwei der neuen Regelungen treten erst jetzt in Kraft:

Ab 1. Oktober 2024 profitieren die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst von verkürzten Stufenlaufzeiten. Das heißt – mehr Geld! Zudem erhöht sich das Bruttogehalt von Beschäftigten in der Entgeltgruppe S 9 je nach Erfahrungsstufe um mind. 67,91 Euro bis zu 77,16 Euro monatlich. Das betrifft zum Beispiel Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen mit fachlich koordinierenden Aufgaben sowie Heilpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit.

Erfahrungsstufen und Stufenlaufzeiten – was ist neu?

Die Entgeltgruppen werden im TVöD sechs Erfahrungsstufen zugeordnet und mit jeder Erfahrungsstufe steigt das Entgelt. Beschäftigte ohne Berufserfahrung werden bei ihrer Einstellung der Stufe 1 zugeordnet, wenn sie kein einjähriges Berufspraktikum oder eine praxisintegrierte Ausbildung nachweisen können.

Bisher waren die Stufenlaufzeiten für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD wie folgt geregelt: Beschäftigte erreichen die Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, die Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2, die Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und die Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. Abweichend davon: Für Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen, die in S 8b eingruppiert sind, beträgt die Stufenlaufzeit in Stufe 4 insgesamt 6 Jahre und in Stufe 5 insgesamt 8 Jahre. Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieher*innen oder Sozialarbeiter*innen ohne entsprechenden Abschluss werden in die S4 eingruppiert – die Endstufe war hier bisher die Stufe 4.

Ab Oktober 2024 werden die Stufenlaufzeiten wie folgt angepasst: Beschäftigte erreichen nun die Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, die Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, die Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, die Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und die Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. Die abweichenden Regelungen entfallen!

 

 

Was bringt der Stufenaufstieg?

Zum Beispiel:

Ruhdja ist Sozialassistentin in einer Kita (S4), nach einem Jahr erhält sie 3.298,76 Euro. Bereits zwei Jahre später erfolgt der Aufstieg in die Erfahrungsstufe 3 und sie bekommt 188,57 Euro monatlich mehr – darauf hätte sie sonst noch ein ganzes Jahr länger warten müssen und hätte dadurch in dem Jahr 2.262,84 Euro verpasst

 

Bernd arbeitet in der Tätigkeit eines Erziehers, hat aber nicht den entsprechenden Abschluss und ist deshalb nicht in der S 8a, sondern in der S 4 eingruppiert. In der Erfahrungsstufe 4 verdiente er 3.615,30 Euro – danach war Schluss. Jetzt kann er in die Erfahrungsstufe 5 und schließlich in die Stufe 6 aufsteigen und monatlich über 300 Euro mehr verdienen.

 

Greta ist Heilerziehungspflegerin in einer Wohngruppe und erhält nach ihrer Ausbildung in der Stufe 1 in der S8b ein Monatsentgelt in Höhe von 3.371,39 Euro. In der Erfahrungsstufe 6 erhält sie 4.902,44 Euro monatlich. In diese höchste Erfahrungsstufe gelangt sie jetzt schon nach 15 Jahren und nicht mehr wie zuvor nach 22 Jahren.

 

Änderungen in der EG S 9 – Was ist neu?

Bisher waren die Tabellenwerte der EG S 9 identisch mit den Werten der EG S 8b.
Um die Entgelte der Beschäftigten aufzuwerten, werden die Entgelte der EG9 ab dem 01. Oktober 2024 wie folgt verändert:

EG S 9   Stufe 1        Stufe 2         Stufe 3         Stufe 4          Stufe 5          Stufe 6
Bisher   3.371,39 €   3.598,79 €   3.864,55 €   4.253,22 €    4.620,71 €    4.902,44 €
NEU      3.439,30 €   3.671,40 €   3.935,15 €   4.325,50 €    4.694,75 €    4.979,60 €
Diff.        + 67,91 €    + 72,61 €      + 70,60 €   + 72,28 €     + 74,04 €      + 77,16 €

 

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