Mindestlohn: Plus von fast 18 Prozent

19.04.2022

ver.di hat erneut eine deutliche Steigerung des tariflichen Mindestlohns für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und III erreicht.

Laut Vereinbarung zwischen der Zweckgemeinschaft des Arbeitgeberverbandes BBB und den Gewerkschaften wird die Gehaltsuntergrenze bis 2026 schrittweise um insgesamt fast 18 Prozent angehoben. Die Tarifparteien wollen beim Bundesarbeitsministerium die Allgemeinverbindlichkeit beantragen, so dass die Erhöhung in allen Betrieben umgesetzt werden muss. Darüber hinaus können Beschäftigte Verbesserungen durchsetzen, indem sie sich für Tarifverträge engagieren.

 

Das Verhandlungsergebnis kann sich sehen lassen und wir gehen davon aus, dass es gelingt, den Tarifvertrag wieder für allgemeinverbindlich zu erklären. Dafür, dass es überhaupt einen Mindestlohn im Bereich der nach SGB II und III geförderten Weiterbildung gibt, hat sich ver.di über Jahre hinweg stark gemacht und so dem Lohndumping einen Riegel vorgeschoben. Damit geben wir uns aber nicht zufrieden. Immer noch hinkt die Weiterbildung im Vergleich zu anderen pädagogischen Bereichen bei Entgelt und Arbeitsbedingungen deutlich hinterher. Das wollen wir ändern – zusammen mit den Beschäftigten. Je mehr sich organisieren, desto mehr können wir durchsetzen.

Sylvia Bühler, ver.di- Bundesvorstandsmitglied und Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

Insgesamt verdienen Vollzeitbeschäftigte mit 39 Wochenstunden in Gruppe 1 am Ende der Vertragslaufzeit 519 Euro monatlich mehr als derzeit, in Gruppe 2 sind es 536 Euro im Monat. Im Vergleich zu 2012, als der Mindestlohn in der Weiterbildung eingeführt wurde, ist ver.di insgesamt eine Steigerung von 65,5 Prozent im Westen und sogar 85,4 Prozent im Osten gelungen.


Schutz vor Lohndumping – nicht weniger, aber auch nicht mehr


Die ver.di-Bundestarifkommission Weiterbildung hat das Ergebnis einstimmig angenommen. Auch die GEW und der Arbeitgeberverband haben die Vereinbarung bereits bestätigt, so dass nun die Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden kann. Gibt das Bundesarbeitsministerium dem Antrag statt, gilt der neue Mindestlohn für rund 32.000 Beschäftigte – auch wenn sie bei Trägern arbeiten, die nicht unmittelbar tarifgebundenen sind.

Der Mindestlohn schützt vor Lohndumping, wie es vor 2012 in der Weiterbildung weit verbreitet war. Doch eine angemessene Entlohnung für die hoch qualifizierten Tätigkeiten sichert diese Untergrenze nicht. Weiterhin werden pädagogische Fachkräfte in der Weiterbildung deutlich schlechter bezahlt als Lehrkräfte in anderen Bildungsbereichen. Zudem gilt der Mindestlohn nur für pädagogisches Personal, Verwaltungsangestellte und andere Berufsgruppen sind außen vor.
Umfassende Tarifverträge sichern gute Bedingungen
Vor diesem Hintergrund ist klar: Es braucht Tarifverträge, die Bezahlung und Arbeitsbedingungen in der Weiterbildung umfassend regeln. ver.di-Tarifverträge gehen über die Regelungen zum Mindestlohn hinaus und sorgen unter anderem dafür, dass auch nicht-pädagogische Angestellte von den Erhöhungen profitieren. Solche Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sie müssen durchgesetzt werden. Dafür braucht es Beschäftigte, die sich zusammenschließen, in ver.di organisieren und für ihre Forderungen Druck machen.

Die Kolleginnen und Kollegen der DAA GmbH haben das erfolgreich vorgemacht. Trotz Pandemie stellten sie im Dezember an 33 Standorten Protestaktionen auf die Beine. Etwa 200 neue Mitglieder haben sich der Gewerkschaft angeschlossen. Auf dieser Grundlage konnte ver.di Entgeltsteigerungen durchsetzen, zudem einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder von 50 Euro im Monat.

veröffentlicht/aktualisiert am 16. Mai 2022