"Reform des BAföG ist überfällig“

21.06.2021

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Berechnungsgrundlage des BAföG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Nach Auffassung des Gerichtes liegt der Bafög-Bedarfssatz unter dem notwendigen Existenzminimum. Er könnte daher verfassungswidrig sein, so die Richter*innen. „Dass erst ein Gericht auf solch eine Ungerechtigkeit hinweisen muss, ist eine Blamage für die Bundesbildungsministerin. Eine umfassende Reform des BAföG ist längst überfällig“, sagte Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Bildung und Wissenschaft.

ver.di fordert die Bundesregierung auf, bei diesem wichtigen Thema nicht den Spruch des Verfassungsgerichts abzuwarten, sondern erste Konsequenzen sofort zu ziehen. „Das BAföG sorgt dafür, dass es nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt, ob man studieren kann oder nicht. Alle müssen einen gleichberechtigten Zugang zu Ausbildungsangeboten haben. Das ist derzeit nicht der Fall und muss deshalb dringend angegangen werden,“ so Bühler.

Heute beträgt die Gefördertenquote nur noch elf Prozent. Von gleichen Bildungschancen ist Deutschland damit weiter entfernt als jemals seit Einführung des Instruments vor 50 Jahren. „Frau Karliczek muss liefern, und darf jetzt nicht erst einmal seelenruhig abwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine neue Bundesregierung dazu zwingt“, sagte Bühler. Deshalb sei es wichtig, dass die Bundesbildungsministerin – auch angesichts der akut schwierigen Lage der Studierenden in der Pandemie – eine Notfallöffnung des BAföG für Krisenfälle zu öffnen und das BAföG kurzfristig aufstockt. Von der neuen Bundesregierung erwarte ver.di eine umfassende Reform, die soziale Ungleichheiten mit einem „auskömmlichen BAföG“ ausbalanciert, damit „Bildung für alle“ wieder möglich wird.

ver.di drängt bereits seit Beginn der Pandemie auf eine Notfallöffnung des BAföG für Krisenfälle und auf eine grundlegende Reform, die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht, den Zugang erleichtert und das Antragsverfahren unbürokratischer und nachvollziehbarer macht. Bühler dazu: „Hunderttausende Studierende haben in der Krise ihre Jobs verloren. Am härtesten getroffen wurden einmal mehr diejenigen, die keinen familiären finanziellen Rückhalt haben. Um genau solche Chancenungleichheiten bei Studium und Ausbildung zu verhindern, ist das BAföG eigentlich gedacht. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehr als deutlich gemacht, dass davon keine Rede mehr sein kann.“

Ver.di empfiehlt ihren Mitgliedern, gegen die Berechnung der Höhe nach Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte sich ausdrücklich gegen die Berechnungsgrundlage und nicht gegen die bewilligten Mittel richten. Eine Ruhendstellung des Widerspruchs bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann angeregt werden. Ein entsprechendes Musterschreiben für den Widerspruch kann hier heruntergeladen werden.

veröffentlich am 21. Juni 2021

 

 

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