Du bist in der beruflichen Weiterbildung beschäftigt und willst endlich angemessen bezahlt werden? Du wünschst dir dazu bessere, gerechte Arbeitsbedingungen? Dann schließ‘ dich ver.di an und kämpfe mit uns für einen Branchentarifvertrag Weiterbildung. Wie geht‘s?
1. Schritt: Mitglied werden – oder sich freuen, dass du schon eins bist und gern ein, zwei Kolleg*innen fragen, ob sie nicht auch bei ver.di mitmachen möchten.
2. Schritt: Dich schlau machen. Hier findest du eine Info, warum wir einen Branchentarifvertrag für die Weiterbildung brauchen, und zwar für alle Berufsgruppen, also pädagogisches Personal genauso wie deine*n IT-Kolleg*innen oder Verwaltungsmitarbeiter*innen (der Link zum Flugblatt folgt in Kürze).
3. Schritt: Mach jetzt mit bei unserer Aktion „Nur mit Tarif geht Bildung weiter!“
Wir schreiben dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Postkarten, je mehr desto besser, und fordern ihn auf, ein Bundestariftreuegesetz über die Ziellinie zu bringen. Der Clou daran ist, dass der Bund – und auch die Bundesagentur für Arbeit - nur noch öffentliche Aufträge an solche Arbeitgeber vergeben würde, die einen ordentlichen Tarifvertrag anwenden. Das würde einen neuen Standard in der beruflichen Weiterbildung setzen, für Tarifverträge und damit für steigende Löhne. Und dann zieht die Arbeit vielleicht auch neue Kolleg*innen als Verstärkung an.
Wenn du das alles gemacht hast, ist schon viel erreicht. Vielleicht gönnst du dir dann als Mitglied einen ver.di-Bildungsurlaub oder hältst dich als Betriebsrat mit speziellen Angeboten zur Weiterbildung deiner ver.di fit. Wir freuen uns auf jeden Fall, dass du dabei bist.
Nur mit Tarif geht Bildung weiter!
Deine ver.di
Unsere Forderungen:
1. Qualität statt Kostendruck. Öffentlich finanzierte Weiterbildung darf nicht kaputtgespart werden. Und gute Weiterbildung gibt es nur mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen für die Beschäftigten. Dafür muss die Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen
2. Deshalb: Öffentliche Aufträge nur für Unternehmen, die nach Tarif bezahlen! Kein Lohndumping mit öffentlichem Geld!
3. Das Bundestariftreuegesetz kann dafür die Weichen stellen. Die Regierungsparteien haben es im Koalitionsvertrag zugesagt. Es muss jetzt kommen!
4. Das Bundestariftreuegesetz muss in vollem Umfang für die Bundesagentur für Arbeit als dem wichtigsten Auftraggeber in der beruflichen Weiterbildung gelten!
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Weiterbildung, Studierendenwerke
030/6956-2010
andre.pollmann@verdi.de