Jetzt wird über Mindestlohn verhandelt

07.02.2022

Am 7. Februar 2022 haben wir die Verhandlungen für die Fortführung des Mindestlohns für das pädagogische Personal in der Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern II und III aufgenommen.

In den knapp zweistündigen Verhandlungen stellten wir der Arbeitgeberseite unsere Forderungen vor und begründeten sie. Informationen zum Forderungskatalog und den Hintergründen findet ihr hier: Zehn Jahre Mindestlohn – jetzt weiterentwickeln

Die Arbeitgeberseite gab an, noch kein Angebot vorlegen zu können, stellte das aber für die nächste Verhandlungsrunde in Aussicht. Einig waren sich alle Beteiligten in dem Ziel, möglichst zügig zu einem guten Ergebnis zu kommen.

Deshalb haben sich die Tarifvertragsparteien auf drei weitere Verhandlungstermine in schneller Folge verständigt:

2. Verhandlungsrunde: 01. März 2022
3. Verhandlungsrunde: 21. März 2022
4. Verhandlungsrunde: 04. April 2022

Unsere erste Bewertung der Auftaktverhandlung am 07. Februar 2022
Beide Seiten wollen zügige Verhandlungen, denn im Anschluss liegt noch ein aufwändiger Prozess vor uns. Der Mindestlohn-Tarifvertrag soll auch diesmal wieder für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das setzt ein langwieriges Verfahren unter Beteiligung der Bundesregierung voraus. Damit der neue Mindestlohn möglichst zum Jahresbeginn 2023 steht, wollen wir also keine Zeit verlieren. Klar ist aber auch: Für einen schnellen Abschluss braucht es gute Angebote. Unsere Forderungen liegen auf dem Tisch! Nun ist die Arbeitgeberseite an der Reihe in der nächsten Verhandlungsrunde am 01. März 2022 ein konkretes Angebot vorzulegen, in dem sich die Wertschätzung für die Beschäftigten widerspiegelt und das zur Steigerung der Attraktivität der Weiterbildungsbranche beiträgt.

Seit nunmehr zehn Jahren gilt unser Mindestlohn-Tarifvertrag. Sehr viele ver.di-Mitglieder aus der Weiterbildung fallen - auch durch die Allgemeinverbindlichkeit - darunter. Gemeinsam haben wir in diesem zehn Jahren deutliche Steigerungen erreicht. Dennoch bleibt für die Verbesserung der Gehälter und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten in der Weiterbildung viel zu tun, was nicht über einen Mindestlohn-Tarifvertrag zu regeln ist. Dort, wo ver.di Haustarifverträge durchgesetzt hat, war zum Beispiel stets ein Ziel, dass mindestens die prozentuale Erhöhung des Mindestlohns für alle gilt, auch für die nicht-pädagogischen Angestellten.

Was wir in den Tarifverhandlungen herausholen können, hängt von unserer Mitgliedsstärke ab. Das heißt: Je mehr Beschäftigte in der Weiterbildung sich bei ver.di organisieren, desto mehr können wir zusammen durchsetzen.

veröffentlicht am 10. März 2022

 

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