Sonderrecht hinterfragen

Kein Sonderrecht bei Befristungen
10.12.2024

Spätestens mit den angekündigten Neuwahlen zum Deutschen Bundestag ist klar: Es wird aktuell keine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) mehr geben. Die Reform war viele Jahre umkämpft. Trotz lautstarker Kritik waren am Ende nur wenige punktuelle Verbesserung übriggeblieben, zum Beispiel in Bezug auf Mindestlaufzeiten. Und selbst diese sind nun am Ampelstreit gescheitert.

Jetzt ist der Zeitpunkt, das Gesetz wieder als Ganzes zu hinterfragen. 2007 wurde das WissZeitVG eingeführt, um den maßlosen Befristungen im wissenschaftlichen Mittelbau durch ein maximales Qualifikationslimit von zwölf Jahren Einhalt zu gebieten. Der Effekt aber blieb aus. Die Befristungsquoten sind nach wie vor hoch. Das Gesetz hat versagt.

ver.di hat das Sonderbefristungsgesetz in der Wissenschaft stets kritisiert. Denn die Befristung für die Promotion kann auch über das Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt werden. Hier gibt es klare Urteile zu Kettenverträgen und Höchstbefristungsdauer. Nach der Promotion hingegen ist gar keine Befristung mehr nötig, da Beschäftigte vollumfänglich qualifiziert sind und zentrale Daueraufgaben in Forschung und Lehre wahrnehmen.

Es braucht endlich einen starken Impuls, damit für diese Daueraufgaben auch Dauerstellen geschaffen werden. Wenn dieser von der Politik nicht kommt, müssen wir uns selbst helfen. In Hessen haben die Hochschulbeschäftigten mit ver.di erstmals eine tarifliche Vereinbarung durchgesetzt, mit der sich die Landesregierung zur Schaffung unbefristeter Stellen verpflichtet. Mit dem Scheitern der WissZeitVG-Reform sollten tarifpolitische Lösungen jetzt auch anderswo eine Option sein.

Schluss mit dem Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft – das ist radikalSOZIAL!

Mathis Heinrich