Am 1. März 2022 haben wir die Verhandlungen zum neuen Mindestlohn in der Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern II und III mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB) fortgesetzt.
Nachdem wir in der ersten Runde unsere Forderungen vorgelegt hatten, waren die Arbeitgeber nun an der Reihe, ein Angebot für einen neuen Mindestlohn-Tarifvertrag mit Gültigkeit ab den 1. Januar 2023 auf den Tisch zu legen.
Das haben sie getan und so sehen ihre Vorstellungen aus:
Laufzeit des neuen Mindestlohntarifvertrages:
Die von den Gewerkschaften geforderte Laufzeit von zwei Jahren hält die Zweckgemeinschaft des BBB für zu kurz. Insbesondere aus Gründen der Planungssicherheit fordern die Arbeitgeber eine Laufzeit von vier Jahren.
Anstieg des Mindestlohns:
Die Arbeitgeberseite hat eine lineare Steigerung sowohl in der Gruppe 1 als auch in der Gruppe 2 von jeweils 3 Prozent für die Jahre 2023 und 2024 sowie von jeweils 3,5 Prozent für die Jahre 2025 und 2026 angeboten. Die niedrigere lineare Erhöhung von 3 Prozent jährlich in 2023 und 2024 begründen die Arbeitgeber*innen mit der Finanzierung von bereits beantragten und bewilligten mehrjährigen Maßnahmen und den zugrunde gelegten Kalkulationen.
Aufhebung der Differenzierung nach Gruppe 1 und 2:
Die Zweckgemeinschaft des BBB möchte die Differenzierung nach Gruppe 1 und Gruppe 2 beibehalten, weil sie sich bewährt habe.
Wir haben demgegenüber klargemacht, dass wir – besonders bei einer derart langen Laufzeit – beim Gesamtvolumen des Angebots noch deutlichen Nachbesserungsbedarf sehen. Insbesondere halten wir, angesichts der hohen Inflation, aber auch der vergleichsweise sehr hohen Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns zum Oktober (auf 12 €/St.) eine spürbare Erhöhung mit dem ersten Schritt für dringend geboten.
Während wir und die Arbeitgeber also noch deutlich auseinanderliegen, ist anzuerkennen, dass sie ein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt haben. Das macht Hoffnung, dass die in der ersten Runde geäußerte Absicht, schnell zu einem guten Ergebnis zu kommen, ernst gemeint ist. Wie ernst, kann der BBB dann mit einem verbesserten Angebot bei den nächsten Verhandlungen am 21. März in Hannover zeigen.
Informationen zum Forderungskatalog und Hintergrundinformationen zu unserem Mindestlohn in der Weiterbildung findet ihr unter: Zehn Jahre Mindestlohn – jetzt weiterentwickeln
Was wir in den Tarifverhandlungen herausholen können, hängt von unserer Mitgliedsstärke ab. Das heißt: Je mehr Beschäftigte in der Weiterbildung sich bei ver.di organisieren, desto mehr können wir zusammen durchsetzen.
Folgende Forderungen haben ver.di und GEW in der ersten Verhandlungsrunde am 7. Februar 2022 mit den Weiterbildungsträgern eingebracht:
veröffentlicht am 10. März 2022