Seit zehn Jahren gilt der Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal in der beruflichen Weiterbildung. Die Untergrenze hat dem Preis- und Lohndumping im Bereich der nach SGB II und III geförderten Weiterbildung Grenzen gesetzt. Für gute Löhne und Arbeitsbedingungen gibt es aber immer noch viel zu tun. Ab dem 7. Februar verhandelt ver.di darüber, den allgemeinverbindlichen Mindestlohn-Tarifvertrag weiterzuentwickeln. Das geschieht nicht von allein. Verbesserungen müssen am Verhandlungstisch durchgesetzt werden – mit deiner Unterstützung!
Den ersten Mindestlohn-Tarifvertrag in der Weiterbildung hat ver.di am 15. November 2011 geschlossen. Einige Monate später erklärte das Bundesarbeitsministerium ihn über das Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich. Das heißt: Der Mindestlohn muss von allen Trägern eingehalten werden – unabhängig davon, ob sie selbst an Tarifverträge gebunden sind. 2017 haben wir erreicht, dass dies nicht mehr nur für Unternehmen gilt, die überwiegend in diesem Bereich der Weiterbildung tätig sind.
Bei seiner Einführung lag der Mindestlohn noch bei 12,60 Euro in West- und 11,25 Euro in Ostdeutschland. Inzwischen sind es bundesweit einheitlich, aber differenziert nach Qualifikationsniveaus, 17,18 bzw. 17,70 Euro pro Stunde (2.913,25 bzw. 3.001,42 Euro pro Monat). Damit hat ver.di in Gruppe 2 ein Plus von 40,5 Prozent im Westen und 57,3 Prozent im Osten erreicht.
Doch dabei wollen wir nicht stehenbleiben. Noch immer verdienen Beschäftigte in der Weiterbildung deutlich weniger als in anderen Bildungsbereichen. Zugleich steigen die Lebenshaltungskosten derzeit so stark wie seit 30 Jahren nicht mehr. Die hoch qualifizierte Arbeit in der Weiterbildung muss angemessen bezahlt werden. Deshalb haben die gewerkschaftlichen Tarifkommissionen beschlossen, folgende Forderungen in die Verhandlungen mit den Weiterbildungsträgern einzubringen:
Über den Mindestlohn hinaus können Beschäftigte Verbesserungen erreichen, indem sie bei ihrem Träger Tarifverträge durchsetzen. Dabei hilft der Mindestlohn: Wo ver.di in der Weiterbildung Tarifverhandlungen führt, ist stets ein Ziel, dass mindestens die prozentuale Erhöhung des Mindestlohns auch für die nicht-pädagogischen Angestellten gilt. Auch sie tragen schließlich zu den Leistungen der Unternehmen bei. Unter der Verhandlungsführung von ver.di verhandeln die Gewerkschaften ver.di und GEW ab dem 7. Februar über den neuen Mindestlohn. Die Erhöhung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Sobald sich die Tarifparteien geeinigt haben, beantragen sie beim Bundesarbeitsministerium die Allgemeinverbindlichkeit der neuen Regelungen. Die konkrete Höhe des Mindestlohns legt also nicht allein der Gesetzgeber fest. Sie wird zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern ausgehandelt. Was Gewerkschaften in Tarifverhandlungen herausholen können, hängt vor allem von ihrer Stärke ab. Das heißt: Je mehr Beschäftigte in der Weiterbildung sich bei ver.di organisieren, desto mehr können wir zusammen durchsetzen. Mach mit!
veröffentlicht am 3. Februar 2022
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