Gewalt gegen Beschäftigte

Keine Angst – tu was

20.04.2018

Die Berufsgenossenschaft gibt den Arbeitgebern Empfehlungen zu gefährlicher Alleinarbeit. Was Interessenvertretungen tun können, wenn Leitungen dennoch untätig bleiben.

Der Dachverband der Unfallversicherungen hat recht klar umrissen: Gefährliche Alleinarbeit im Sinne der DGUV-Regel 100-001: 2.7 liegt vor, »wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt, (nämlich) Dienstleistung an Personen, die sich gegen die Dienstleistung tätlich wehren«.

Die Berufsgenossenschaft rät dann ihren Mitgliedern, den Arbeitgebern:

»Stellen Sie über Ihre Arbeitsorganisation sicher, dass Ihr Personal zu den Aufgaben Ihrer Einrichtung passt. Auszubildende oder noch unerfahrenere Kolleginnen und Kollegen sollten beispielsweise nicht allein in besonders gefährdeten Bereichen arbeiten, Hilfskräfte wiederum nicht Aufgaben übernehmen, die nur Fachkräften vorbehalten sind.«
Quelle: Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte in Betreuungsberufen, BGW 10/2016, Seite 13

Hier finden Arbeitgeber und gesetzliche Interessenvertretungen weitere Handlungshilfen.

Aktivieren 

Schreibt gemeinsam an die Verantwortlichen im Betrieb:

An 
Geschäftsführung
Arbeitssicherheitsausschuss
Betriebsrat / Personalrat / Mitarbeitervertretung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

an unseren Arbeitsplätzen haben wir es immer wieder mit Patienten, Klienten und Angehörigen zu tun, die uns mit Gewalt drohen oder die unsere Hilfestellung aggressiv abwehren. Wahrscheinlich haben Sie schon Ihre erforderlichen Maßnahmen zu unserem Schutz festlegt und bereiten unsere Einweisungen in diese vor (ArbSchG § 12, MuSchG § 14 Abs. 2). Uns scheint es am besten, wenn wir mit den Gefahren nicht allein bleiben. Daher interessiert uns dabei besonders:

  • Wo sind sichere Arbeitsplätze, wo Arbeitsplätze mit gefährlicher Alleinarbeit?
  • Welche Alarmierungs- und Überwachungsmöglichkeiten haben Sie aufgrund der Vorgaben Ihrer Unfallversicherung eingerichtet?
  • Wie schnell erreicht uns dann helfende Unterstützung?
  • Wie sollen wir unsere gesetzlich vorgeschriebenen Pausen einrichten, damit in diesen Zeiten niemand Angst haben muss, weil sie oder er allein arbeitet?
  • Welche psychologische Betreuung sollen wir unmittelbar nach Übergriffen in Anspruch nehmen?

Mit freundlichen Grüßen vom Team

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