AWO

Tarifverträge nicht ohne Mitglieder

13.09.2021

»Gewerkschaft« DHV für tarifunfähig erklärt. AWO Thüringen schließt Vereinbarung mit ver.di

17 Jahre lang setzte die Thüringer Arbeiterwohlfahrt auf Lohndumping: Statt mit ver.di regelte sie die Einkommen und Arbeitsbedingungen mit der DHV, die sich selbst »die Berufsgewerkschaft« nennt, aber nur wenige Mitglieder hat. Nach einem Führungswechsel hat sich die AWO im Frühjahr eines Besseren besonnen und Tarifverhandlungen mit ver.di aufgenommen. Gerade noch rechtzeitig, bevor das Bundesarbeitsgericht die DHV im Juni endgültig für tarifunfähig erklärte (Aktenzeichen 1 ABR 28/20).

Kurz darauf einigten sich beide Seiten auf einen Entgelttarifvertrag, mit dem die Löhne um 6,0 bis 7,5 Prozent steigen. Doch die bei ver.di organisierten Beschäftigten wollen mehr. Wenn im Herbst über einen Manteltarifvertrag und eine Entgeltordnung verhandelt wird, ist ihr Ziel klar: das Niveau des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).

»Wer kaum Mitglieder und keine Durchsetzungsmacht hat, kann auch keine guten Tarifverträge aushandeln«, erklärt ver.di-Verhandlungsführer Thomas Mühlenberg. »Deshalb haben wir den Kolleginnen und Kollegen von Beginn an klargemacht: Wir führen nur Tarifverhandlungen, wenn wir die nötige Basis dafür haben.« Diese Botschaft kam an. Im Rahmen eines Organizing-Projekts traten binnen weniger Wochen über 320 Beschäftigte ver.di bei – fast zwei Drittel davon aus den Kindertagesstätten. »Das war wichtig, denn obwohl die AWO vorher ihre Kompromissbereitschaft betonte, waren die Verhandlungen schwierig«, berichtet der Gewerkschafter.

Mit den nun vereinbarten Lohnerhöhungen ist ein erstes Ziel erreicht. 93 Prozent der ver.di-Mitglieder stimmten bei einer Befragung für den Abschluss. Noch mehr sprachen sich dafür aus, jetzt auch über Eingruppierung, Urlaub, Arbeitszeiten, Zuschläge etc. zu verhandeln. »In diesen Verhandlungen liegt noch einmal ein erhebliches Potenzial für Verbesserungen«, ist Mühlenberg überzeugt. Die vollständige Angleichung an den TVöD bleibe das Ziel.

Das betont auch Yasmin Kummer, die in einem AWO-Kindergarten in Erfurt arbeitet und in der ver.di- Tarifkommission aktiv ist. Nach intensivem Hin und Her hätten die Lohnverhandlungen »einen guten Abschluss gefunden, der uns auf jeden Fall einen großen Schritt unserem Ziel eines TVöD-Niveaus näherbringt«. Ihr Kollege Florian Ullmann vom Teilhabezentrum Bad Salzungen betont, es gebe noch viel zu tun und zu verhandeln. Deshalb gelte weiterhin: »Nicht kleckern, sondern klotzen.«

Dass die Abkehr von Gefälligkeitstarifverträgen auch nach der BAG-Entscheidung zur Tarifunfähigkeit der DHV kein Selbstläufer ist, zeigt der Fall das Deutsche Rote Kreuzes: Dessen Thüringer Landesverband suchte sich einfach eine neue Erfüllungsgehilfin und vereinbarte mit der sogenannten Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) einen »Anschlusstarifvertrag«, mit dem die DHV-Regelungen eins zu eins übernommen werden. »Uneinsichtige Arbeitgeber werden immer Wege finden, das Lohndumping fortzusetzen«, so Mühlenbergs Fazit. »Es sei denn, die Beschäftigten sind bereit, sich zu organisieren und dem gemeinsam einen Riegel vorzuschieben.«

 

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