Diagnose Post-Covid

15.03.2022

Tipps und Hinweise bei Spätfolgen der Infektion

Für Fälle von Long- bzw. Post-Covid gelten dieselben Regeln wie bei anderen Langzeiterkrankungen. Bei Erkrankungen mit gleichbleibender Diagnose wird der Lohn sechs Wochen lang fortgezahlt. Danach zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von etwa 66 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Die dafür nötigen Daten werden vom Arbeitgeber an die Krankenkasse übermittelt, die Beschäftigten müssen keinen Antrag stellen. Je nach Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber zusätzlich einen Krankengeldzuschuss.

Innerhalb von drei Jahren finanziert die Krankenkasse bei gleichbleibender Diagnose bis zu 78 Wochen lang Krankengeld. Danach erlischt der Anspruch. Die Krankenkasse informiert dann über den weiteren Verlauf: Kommt eine Reha-Maßnahme in Frage oder eine Teilerwerbsminderungsrente bzw. Berentung?

Auf jeden Fall muss ein Antrag auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregel (§ 145 SGB III) bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Zusätzlich können aufstockendes Arbeitslosengeld (ALG II) sowie Wohngeld bei der Stadt bzw. der Gemeinde beantragt werden.

Bei Anerkennung einer Berufskrankheit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Ist die Erwerbsfähigkeit gemindert – beispielsweise durch schwere Verläufe oder Spätfolgen wegen einer Covid-19-Erkrankung – kann sie auch eine Rente zahlen. Im Todesfall können Hinterbliebene eine Hinterbliebenenrente erhalten.

Daniela Feigl

 

 

Aufgaben der Interessenvertretung

In unserem Betrieb gibt es mehrere Kolleg*innen, die unter Long- bzw. Post-Covid leiden. Wir sind ein großes Krankenhaus, in dem es regelmäßige Treffen zwischen den Beteiligten gibt und externe Stellen einbezogen werden. Das läuft gut, unser Beratungsangebot als betriebliche Interessenvertretung müssen wir aber möglichst gut strukturieren. Dafür ist es sinnvoll, Checklisten zu erstellen:

  • Sind uns alle betroffenen Kolleg*innen bekannt? Kennen diese die etablierten Verfahren? Wissen sie, wie eine Wiedereingliederung funktioniert, was das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist?
  • Wie lange greift die Lohnfortzahlung und was kommt danach?
  • Sind Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur, Rentenversicherung, Integrationsamt und -fachdienst einbezogen? Sind Schwerbehindertenvertretung und Betriebsärzte beteiligt?
  • Wann beziehen wir die betroffenen Einsatzbereiche ein, oder müssen wir gar neue suchen?

Ganz wichtig: Viele wissen nicht, dass ver.di-Mitglieder in Streitfällen mit den Kranken- und Rentenkassen, aber auch den Berufsgenossenschaften, über ihren Sozialrechtsschutz besonders gut abgesichert sind.

Zu guter Letzt: Die Zahl der neuen Fälle von Post-Covid geht mit zunehmender Impfquote zurück, wie Studien und auch unser Ansprechpartner bei der Berufsgenossenschaft bestätigen. Das gibt Hoffnung.

Bernd Gräf, Betriebsrat an der Universitätsmedizin Mannheim

 


»Ich habe jetzt schon über 13 Monate mit den Folgen einer Corona-Infektion zu kämpfen. Monatelang war ich krankgeschrieben, der erste Wiedereingliederungsversuch scheiterte. Ich war einfach noch nicht in der Lage, wieder zu arbeiten. Im zweiten Anlauf hat es geklappt, aber ich empfand und empfinde das körperlich und emotional als extrem anstrengend. Immer noch leide ich unter Müdigkeit, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Stimmungsschwankungen und Reizhusten. Wenn den Menschen bewusst wird, dass Post-Covid die Ursache meines Verhaltens ist, werde ich ernst genommen. Allerdings vergisst mein privates und berufliches Umfeld nach der langen Zeit manchmal, dass ich die Infektion hatte. Dann muss ich mich häufig rechtfertigen, was mich zusätzlich anstrengt und belastet. Jeder Tag ist ein neues Abenteuer, die psychische Belastung ist sehr hoch, ich bin nah am Wasser gebaut und meine Resilienz ist sehr niedrig. So wie mir geht es auch vielen anderen. Ich würde mir wünschen, dass die Menschen Verständnis und Empathie für unsere Lage aufbringen.«

Dagmar S., Krankenschwester und Betriebsrätin im Klinikum Aschaffenburg-Alzenau 

 


Links

Long-Covid bedroht die Erwerbsfähigkeit. Doch wie beweisen, dass der Infektionsort im Betrieb liegt?
Du hast Anspruch auf eine aktualisierte Erfassung der Gefährdungen am Arbeitsplatz! t1p.de/cov-bgw

Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und zu vielen weiteren Fragen von Beschäftigten in Bezug auf Covid-19: t1p.de/beschaeftigte-corona

Selbsthilfegruppen-Finder: t1p.de/corona-s-hilfe

 

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