Schwarzes Brett

Hebe deinen Schatz

Autor: Tobias Michel, Zeichner: Matthias Berghahn
15.03.2022


Zulagen sollen Belastungen ausgleichen

Oft belastet Arbeit – durch die Lage der Arbeitszeit oder durch besondere Aufgaben. Die Tarifparteien haben dies manchmal auch bemerkt. Dann haben sie sich – meist unter engen Voraussetzungen – auf Zulagen geeinigt. Die Regeln sind unübersichtlich. Hoffentlich fällst du unter den richtigen Tarifvertrag. Schade: Teilzeitbeschäftigten winken die Euro-Beträge nur anteilig. 2022 wurden weitere Zulagen eingeführt oder erhöht. Da heißt es: gut aufpassen!

 
Schwarzes Brett


Krankenhaus-Zulage

Beschäftigte im Krankenhaus EG 5 bzw. P 5 und höher: 25 € im Monat, in BaWü: 35 €

Fundorte:
• TVöD-K § 15 (2.6),
• AVR Caritas Anl. 31 § 12 (3) (P 4 – P16)

Beschäftigte im Krankenhaus unter EG 5 bzw. P 5: 8,4 v. H. der Stufe 2 der persönlichen Entgeltgruppe jeden Juli, in Teilzeit anteilig

Fundorte:
• TVöD-K § 15 (2.7), in BaWü 12. v.H.,
• AVR Caritas Anl. 31 § 12 (3) (P 1 – P 4)

»Onko«-Zulage
Grundpflege an Patient*innen, die Zytostatika oder radioaktive Stoffe ausscheiden, eingruppiert P 5 – P 9
46,02 € im Monat

Fundorte:
• TVöD Anlage 1, Abschnitt XI Protokollerklärung 1 g
• TV-L Anl.1 Teil IV Vorbemerkung 9 (Kr 5 – Kr 9)
• AVR Caritas Anl. 31/32 Anhang D I Anm. 1 (P 4 – P 9)
• BAT-KF Anl. 2 Anmerkung 1 g (EGr. 3a bis EGr. 9a)

»Gelähmten«-Zulage
Überwiegende Grundpflege an Patient*innen mit Lähmungen, zum Beispiel nach Schlaganfall oder Leitungsanästhesie. Dies umfasst auch Beatmungen (medikamentös verursachter Zustand des »künstlichen Komas« - BAG Urteil 17.03.2004 - 10 AZR 317/03).
Achtung: Wird in der Intensivpflege oder der Stroke-Unit oft übersehen!
46,02 € im Monat

Fundorte:
• TVöD Anlage 1, Abschnitt XI Protokollerklärung 1 d
• TV-L Anl.1 Teil IV Vorbemerkung 9 (Kr 5 – Kr 9)
• TV AWO (Pflege eingruppiert AW-KrT I bis AW-KrT VI; Protokollerklärungen zu den Tätigkeitsmerkmalen)
• AVR Caritas Anl. 31/32 Anhang D I Anm. 1 (P 4 – P 9)
• BAT-KF Anl. 2 Anmerkung 1 d (EGr. 3a bis EGr. 9a)

»Geschlossenen«-Zulage
Grundpflege bei Patient*innen, die unter Verschluss gehalten werden, eingruppiert P 5 – P 9
46,02 € im Monat
Ausgenommen Psychiatriepflege in P 8

Fundorte:
• TVöD Anlage 1, Abschnitt XI Protokollerklärung 1 b
• TV-L Anl.1 Teil IV Vorbemerkung 9 (Kr 5 – Kr 9)
• TV AWO (Pflege eingruppiert AW-KrT I bis AW-KrT VI; Protokollerklärungen zu den Tätigkeitsmerkmalen)
• AVR Caritas Anl. 31/32 Anhang D I Anm. 1 (P 4 – P 9)
• BAT-KF Anl. 2 Anmerkung 1 b (EGr. 3a bis EGr. 9a)

Leitende Oberärzt*innen im Krankenhaus
Ab April 2022: 1.068,55 € im Monat

Fundort: TVöD-K § 15 (2.2)

Pflegezulage Diakonie
Pflege eingruppiert EG 3 oder 4
80 € im Monat

Fundorte:
• AVR.DD § 14 (2) c (erst nach 8 Jahren)
• AVR.J § 17 (2) b
• AVR.DWBO § 14 (2) c (85,23 €)
• BAT-KF Anl. 2 Vorbemerkung 4 (70 €)

Betreuungs-Zulage
Beschäftigte in Betreuungseinrichtungen
P 5 und höher
25 € im Monat
In BaWü: 35 €
Fundort: TVöD-B § 15 (2.3a)

Schichtzulage Diakonie
Zwischen frühestem Beginn und spätestem Ende: 13 Stunden oder mehr 40 € im Monat

Fundorte:
• AVR.DD § 20 (3) b
• AVR.DD Anlage 8a (Ärzte)
• AVR.J § 21 (2) (nur 38,06 €)
• AVR.DWBO § 20 (1) (nur 35,79 €)
• BAT-KF § 8 (3) (31 Cent je Stunde)

Wechselschichtzulage Diakonie
Wechsel zwischen Tag- und Nachtschichten sowie binnen 5 Wochen mindestens 40 Stunden Nachtarbeit
70 € im Monat

Fundorte:
• AVR.DD § 20 (1)
• AVR.DD Anlage 8a (Ärzte, für die 105 €)
• AVR.J § 21 (1) (sogar 108,74 €)
• AVR.J § 21 (2) (binnen 7 Wochen, dann nur 65,24 €)
• BAT-KF § 8 (3) (Voraussetzungen wie TVöD, jedoch 31 Cent je Stunde)

Corona-Stationszulage
Grundpflege in Infektionsabteilung, eingruppiert P 5 – P 9
46,02 € im Monat

Fundorte:
• TVöD Anlage 1, Abschnitt XI Protokollerklärung 1 a
• TV-L Anlage A Teil IV Vorbemerkung 9 (Kr 5 – Kr 9: 150 €)
• TV AWO (Pflege eingruppiert AW-KrT I bis AW-KrT VI; Protokollerklärungen zu den Tätigkeitsmerkmalen)
• AVR Caritas Anl. 31/32 Anhang D I Anm. 1 (P 4 – P 9)
• BAT-KF Anl. 2 Anmerkung 1 a (EGr. 3a bis EGr. 9a)

Kleine Heimzulage
Beschäftigte im Sozial- oder Erziehungsdienst im Kinder-, Jugend- oder Erziehungsheim
30,68 € im Monat

Fundorte:
• TVöD Anl. 1, Abschnitt XXIV Protokollerklärung 1
• TV-L Anl.1 Teil II Abschnitt 20.4
• TV AWO Tätigkeitsmerkmale Teil IV Protokollnotiz 21

Beschäftigte im Gesundheitsdienst
MFA, MTA, MTG, BTA, CTA, PhTA, Diätassistent*innen, Ergotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen, Logopäd*innen, Masseur*innen, Bademeister*innen
70 € monatlich

Fundort: TV-L Anlage A II Abs. 10

Pflegezulage
Beschäftigte eingruppiert P 5 – P 16
Ab März 2022: 120 € monatlich

Fundorte:
• TVöD-B § 15 (2.3b)
• TVöD-K § 15 (2.7)
• TV-L (140 €)
• AVR Caritas Anl. 31 § 12 (3) (P 4 – P16)

Funktionszulage Ärzt*innen
Leitung mindestens eines Fachbereichs
Ab April 2022: 714,60 € im Monat

Fundort: TVöD-K § 15 (2.3)

Geriatrie-Zulage
Pflege in der Altersmedizin, eingruppiert P 5 – P 9. »Ob die jeweilige Einheit als geriatrische Station oder Abteilung bezeichnet wird, ist unerheblich« (so die von uns rechts zitierte Entscheidung, BAG Urteil 19.11.2003).
46,02 € im Monat

Fundorte:
• TVöD Anl. 1, Abschnitt XI Protokollerklärung 1 c
• TV-L Anl.1 Teil IV Vorbemerkung 9 (Kr 5 – Kr 9)
• TV AWO (Pflege eingruppiert AW-KrT I bis AW-KrT VI; Protokollerklärungen zu den Tätigkeitsmerkmalen)
• AVR Caritas Anl. 31/32 Anhang D I Anm. 1 (P 4 – P 9)
• BAT-KF Anl. 2 Anmerkung 1 c (EGr. 3a bis EGr. 9a)

Desinfektions-Zuschlag
Für außergewöhnliche Desinfektionsarbeiten
1,60 € je Stunde

Fundort: AVR.DD und AVR.DWBO Anlage 7a § 2 11

Wechselschichtzulage
Wechsel zwischen Tag- und Nachtschichten
155 € im Monat
Dann keine Schichtzulage

Fundorte:
• TVöD-B /-K § 8 (5)
• TV-L § 8 (7) (150 €)
• AVR Caritas Anl. 30-33 § 6 (4)
• BAT-KF § 8 (3a) (nur Pflege)
• TV AWO § 14 (4) (lediglich 105 €)

Schichtzulage AVR Bayern
Ein Viertel der Arbeitszeit in »wechselnden Schichten«. 50 € im Monat

Fundort: AVR Bayern § 38 (1)

Intensivzulage
Pflege in Intensiv- und/oder Wachabteilung eingruppiert P 5 – P 9
100 € im Monat Wenn Patient*innen mit einer Gefährdung oder Störung der vitalen Funktionen, die durch besondere Maßnahmen aufrechterhalten und/oder wieder hergestellt werden müssen, bei Eintritt einer solchen Situation in der Wachstation auch behandelt werden, handelt es sich um eine Einheit der Intensivmedizin im Tarifsinn. (BAG Urteil 15.05.2013 – 10 AZR 319/12)

Fundorte:
• TVöD Anl. 1, Abschnitt XI Protokollerklärung 2
• TV-L Anl. A IV Vorbemerkung 10 (Kr 5 – Kr 9) (150 €)
Achtung: Dies schließt Gelähmten- oder Infektionszulage aus.
• AVR Caritas Anl. 31 Anhang D I Anm. 1 (P 4 – P 9)
• BAT-KF Anl. 2 Anmerkung 1 (EGr. 3a bis EGr. 9a)

Mittlere Heimzulage
Beschäftigte im Sozial- oder Erziehungsdienst in Heimen mit überwiegend schwererziehbaren oder behinderten Heranwachsenden, eingruppiert S 4 Fallgr. 2, S 7, S 8b Fallgr. 2
Dann keine kleine Heimzulage
40,90 € im Monat

Fundorte:
• TVöD Anlage 1, Abschnitt XXIV Protokollerklärung 1
• TV-L Anl.1 Teil II Abschnitt 20.4
• TV AWO Tätigkeitsmerkmale Teil IV Protokollnotiz 21

Schichtzulage
Zwischen frühestem Beginn und spätestem Ende: 13 Stunden oder mehr
40 € im Monat

Fundorte:
• TVöD-B /-K § 8 (6)
• TV-L § 8 (8) - 60 €
• TV AWO § 14 (5), gestaffelt 36 €, 46 € oder 62 €
• AVR Caritas Anl. 30-33 § 6 (5)

Freizeit-Maßnahme
Entgegen § 16 (2) ArbZG stoppt die Arbeitszeitaufzeichnung nach der zehnten Stunde.
Entgegen § 6 (5) ArbZG werden nicht einmal Nachtzuschläge gezahlt.
Stattdessen 60,84 € je Tag

Fundort: BAT-KF § 41 (3)

 

Tipp: Mehrere Zulagen zugleich!

Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) schränkt mehrmals ein: »Die Zulage steht auch bei Erfüllung mehrerer Tatbestände nur einmal zu.«

Anders der TVöD, der TV AWO, der BAT-KF oder etwa die AVR Caritas. Die sind da weniger kleinlich und lassen die Kombination von Ansprüchen zu. Gut so!

»Aus Abs. (3) der Nr. 1 der Protokollerklärung folgt vielmehr, dass die Tarifvertragsparteien dann, wenn sie die Anrechnung einer Zulage auf eine andere gewollt haben, dies auch ausdrücklich bestimmt haben.« (BAG Urteil 17.03.2004 – 10 AZR 317/03)

 


Recht so

Geriatrie-Zulage
Insbesondere werden in der Geriatrie akute Erkrankungen bei multimorbiden Betagten unter Berücksichtigung chronisch-degenerativer Krankheiten behandelt. Dabei strebt diese Behandlung eine Rehabilitation des Patienten an, so daß dieser die durch die Krankheit verlorenen Funktionen und Fähigkeiten wiedererlangt bzw., wenn dies nicht möglich ist, neue Ersatzfunktionen erwirbt bzw. mit reduzierten Möglichkeiten sinnvoll leben kann (vgl. Lexikon Medizin, Ethik, Recht S. 392 ff. Stichwort: Aufgaben der Geriatrie). Deshalb setzt der Begriff »geriatrische Abteilungen oder Stationen« voraus, daß einer organisatorisch (nicht notwendig räumlich) abgegrenzten Einheit alte Personen zugeordnet werden, an denen eine medizinische Heilbehandlung durchgeführt wird. Ob die jeweilige Einheit als geriatrische Station oder Abteilung bezeichnet wird, ist unerheblich. Die von der Klägerin betreuten Personen sind alt und krankenpflegebedürftig in diesem Sinne. [...]

Die besonderen Erschwernisse bei der Behandlung geriatrischer Patienten bestehen darin, daß durch altersbedingte Funktionseinschränkungen eine Erkrankung zur akuten Gefährdung führen kann, eine Neigung zur Multimorbidität und demzufolge ein besonderer Handlungsbedarf rehabilitativ, somatopsychisch und psychosozial besteht.[...]

Gerade diese Erschwernisse sind im Wohnbereich 2 und im Erdgeschoß des Altenwohnzentrums vorhanden. Sie sollen durch die Zulage ausgeglichen werden.
BAG Urteil 19.11.2003 – 10 AZR 128/03 (Rn. 32, 33)

Heimzulage
Unter einem Heim ist nach dem Sprachgebrauch eine Wohnung, ein Haushalt bzw. ein Ort zu verstehen, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat. Diese Voraussetzung ist bei einer gemeinschaftlichen Wohnstätte für Behinderte i.S.v. § 39 BSHG dann erfüllt, wenn die Behinderten dort aufgrund einer ununterbrochenen Versorgung ihren Lebensmittelpunkt haben.
BAG Urteil 25.01.1995 – 10 AZR 150/94

Pflegezulage: Nicht für MFA
Arzthelferinnen sind im Sinne des Tarifvertrags weder Pflegepersonen noch Beschäftigte in der Pflege. Daher haben sie keinen Anspruch auf Pflegezulagen.
LAG Köln, Urteil 03.08.2012 – 5 Sa 1509/11

Zulage für Freizeitopfer, Zusatzwege, Hitze …
Der Arbeitgeber kann Überstunden nur mit Zustimmung des Betriebsrates anordnen. Wird diese nicht erteilt, muss er die Einigungsstelle anrufen. Eine Zustimmungsverweigerung ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung zu den beantragten Überstunden von der Zahlung einer Lärmzulage abhängig macht.
LAG Nürnberg 06.11.1990 – 4 TaBV 13/90

Belastung wird erwartet
Stellt sich heraus, dass die tatsächlichen Voraussetzungen in dem Kalendermonat, in dem und für den die Zulage gezahlt wurde, entgegen der sich aus der ständigen Zuweisung von Schichtarbeit ergebenden Prognose nicht vorlagen, kann die Arbeitgeberin die Zulage zurückfordern.
BAG Urteil 24.03.2010 – 10 AZR 570/09

Außertariflich
Zahlt ein Arbeitgeber für Tagesarbeitsstunden eine Zulage, weil er andernfalls nicht genügend Personal für diese Arbeitszeiten findet, und ist eine solche Zulage im Tarifvertrag nicht vorgesehen, handelt es sich um eine außertarifliche Zulage.
BAG Urteil 07.02.2007 – 5 AZR 41/06

 

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