Viele gehen trotz Krankheitsbeschwerden zur Arbeit. Das hat manchmal gute Gründe. Andere schleppen sich zur Arbeit. Da wäre es meist sinnvoll, sich einmal gründlich auszukurieren. Besser für dich und für deine Kolleginnen.
Tobias Michel (Schichtplan-Fibel), Zeichnung: Matthias Berghahn
Unser ver.di-Fachbereich berät – zusammen mit ver.di b+b und der Schichtplan-Fibel.
Am 9. Januar 2023 von 15 bis 17 Uhr (Zugang ab 14 Uhr)
"Krank zur Arbeit? Ich melde mich krank!"
Vorbilder?
Von einer Infektion, ob Salmonellen oder Hepatitis, geht vielleicht Gefahr für andere aus, für Kolleginnen, Klienten oder Besucher. Impfungen können oft die Übertragung auf andere nicht ausschließen. Wenn ein Test eine Infektion belegt, kannst du dich arbeitsunfähig melden. Nach dem dritten Tag schilderst du dem Hausarzt ein paar Symptome wie Halsschmerzen, Husten, Schwäche. Der bescheinigt dann eine Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Patient aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. Es reicht, dass die Arbeit so unzumutbar würde. Ebenso, wenn sonst die Gefahr entstünde, dass sich die Erkrankung verschlimmert. Das hängt also von der jeweils ausgeübten Tätigkeit ab. So lässt die gleiche Erkrankung die eine Kollegin arbeitsfähig, die andere nicht.
… bedeutet: nicht gesund, leidend, beeinträchtigt im körperlichen oder geistigen Wohlbefinden, eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Dein Arbeitgeber entscheidet, ob er trotz deiner Krankheiten an deiner Leistung noch interessiert ist.
»Krankheit setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus … Nicht als Krankheit im medizinischen Sinne anzusehen ist das gewöhnliche altersbedingte Nachlassen der Leistungs- oder Konzentrationsfähigkeit.« > BAG 07.12.2005 – 5 AZR 228/05 – Rn. 37