Schwarzes Brett

Krank zur Arbeit?

09.12.2022

Viele gehen trotz Krankheitsbeschwerden zur Arbeit. Das hat manchmal gute Gründe. Andere schleppen sich zur Arbeit. Da wäre es meist sinnvoll, sich einmal gründlich auszukurieren. Besser für dich und für deine Kolleginnen.

Tobias Michel (Schichtplan-Fibel), Zeichnung: Matthias Berghahn

 
Warum lassen Sie sich nicht krankschreiben?

Gute Gründe – für wen?

  • Ich kann ein paar Tage mal mit weniger Tempo arbeiten.
  • Ich habe Spaß an der Arbeit und erhole mich dort.
  • Das Arbeitsergebnis ist für meine Zukunft wichtig.
  • Die Entgeltfortzahlung endet und das Krankengeld reicht nicht.

 

Nicht so tolle Gründe:

  • Ich kann auf meine Gesundheit keine Rücksicht nehmen.
  • Der Arbeitgeber hat viel zu tun für mich.
  • Die Ansteckung anderer macht mir eher wenig Sorgen.
  • Ich bin noch in der Probezeit oder in der Befristung.            

 

Wer ist zuständig?

  • Du teilst dem Arbeitgeber mit: »Ich bin arbeitsunfähig,  voraussichtlich für mehrere Tage.« Das ist der erste Tag.
  • Am ersten Werktag nach dem dritten Tag attestiert dein behandelnder Arzt:  »Mit den festgestellten Beschwerden sollst oder kannst du nicht an deinem Arbeitsplatz arbeiten.«
  • Dein Arbeitgeber kann deine Gesundheit nicht beurteilen. Hat er Zweifel an deiner Arbeitsfähigkeit? Dann darf er dich zum Betriebsarzt schicken. Dieser rät dem Chef, ob er dich mit Blick auf deinen Arbeitsplatz besser nicht arbeiten lassen sollte.
  • Das Gesundheitsamt ordnet an, ob du dich zu Hause isolieren musst. Viele können auch von zu Hause aus arbeiten.

 

Online-Seminar

Unser ver.di-Fachbereich berät – zusammen mit ver.di b+b und der Schichtplan-Fibel.

Am 9. Januar 2023 von 15 bis 17 Uhr (Zugang ab 14 Uhr)

"Krank zur Arbeit? Ich melde mich krank!"

Mitglieder melden sich kostenfrei an.

 

 

Vorbilder?

 

 
Schwarzes Brett, Krankschreibung, Vorbilder I?

 

 

 
Schwarzes Brett, Krankschreibung, Vorbilder II?

 

Ansteckung und Gefahr

Von einer Infektion, ob Salmonellen oder Hepatitis, geht vielleicht Gefahr für andere aus, für Kolleginnen, Klienten oder Besucher. Impfungen können oft die Übertragung auf andere nicht ausschließen. Wenn ein Test eine Infektion belegt, kannst du dich arbeitsunfähig melden. Nach dem dritten Tag schilderst du dem Hausarzt ein paar Symptome wie Halsschmerzen, Husten, Schwäche. Der bescheinigt dann eine Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitsunfähig

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Patient aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. Es reicht, dass die Arbeit so unzumutbar würde. Ebenso, wenn sonst die Gefahr entstünde, dass sich die Erkrankung verschlimmert. Das hängt also von der jeweils ausgeübten Tätigkeit ab. So lässt die gleiche Erkrankung die eine Kollegin arbeitsfähig, die andere nicht.

Krank

… bedeutet: nicht gesund, leidend, beeinträchtigt im körperlichen oder geistigen Wohlbefinden, eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Dein Arbeitgeber entscheidet, ob er trotz deiner Krankheiten an deiner Leistung noch interessiert ist.

»Krankheit setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus … Nicht als Krankheit im medizinischen Sinne anzusehen ist das gewöhnliche altersbedingte Nachlassen der Leistungs- oder Konzentrationsfähigkeit.« > BAG 07.12.2005 – 5 AZR 228/05 – Rn. 37

 

 
Schwarzes Brett, Krankschreibung, Vorbilder III?

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Gesundheit Soziale Dienste Bildung und Wissenschaft, mittendrin, Mittendrin Nr. 2, Schwarzes Brett, Krankheit, Krankschreibung,
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