In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Fünf Tage, sich mal mit anderen Themen zu beschäftigen, wegzufahren, sich eine Auszeit zu nehmen – bei Fortzahlung des Gehalts
von Bernd Gräf
Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung – alles das Gleiche. Neben dem gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Erholungsurlaub haben Arbeitnehmer*innen (außer in Bayern und Sachsen) Anspruch auf zusätzlichen Urlaub für Weiterbildung. Auch hier wird man bei vollem Lohn von der Arbeitspflicht freigestellt.
Beschäftigte, Auszubildende und dual Studierende. Einzelne Bundesländer regeln zudem weitere Voraussetzungen wie die Beschäftigungsdauer. In Baden-Württemberg müssen Arbeitnehmer*innen beispielsweise ein Jahr beschäftigt sein, in Berlin sechs Monate. In Nordrhein-Westfalen gilt das Gesetz nur für Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten.
Dein Gehalt wird weitergezahlt. Die Kosten des Bildungsurlaubs selbst übernimmst du. ver.di hat für ihre Mitglieder eine ganze Reihe kostenloser Angebote, insbesondere zur politischen Bildung über verdi-gpb.de.
Beim Urlaub (auch beim Bildungsurlaub) sind Betriebsräte in der Mitbestimmung. Einigen sich der Arbeitgeber und die Beschäftigtenvertretung nicht, entscheidet die Einigungsstelle. Hier ist der Betriebsrat stark. Auch kirchliche Mitarbeitervertretungen und Personalräte informieren oder können kollektive Regelungen treffen.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist föderal geregelt, entscheidend sind die Regelungen im Bundesland des Arbeitsortes. Das betrifft unter anderem Fristen, Themen, die zur Wahl stehen, aber beispielsweise auch die Frage, ob man den Anspruch ins nächste Jahr mitnehmen kann.
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. In einigen muss die Weiterbildung im weitesten Sinne mit dem Beruf zu tun haben, in anderen ist sie davon völlig losgelöst. Sprachkurse, politische Bildung, ökologische Themen, Stressre- silienz, gewerkschaftliche Bildung... Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Selbst Bildungsreisen sind möglich. Die Landesgesetze im Überblick.
Neben dem Bildungsurlaub für alle Beschäftigte können sich Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretungen für Weiterbildungsmaßnahmen, die ihrer Arbeit als Interessenvertreter*innen dienen, bezahlt freistellen lassen. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber auch Seminargebühren, Fahrtkosten und Unterbringung.
Arbeitgeber können Bildungsurlaub ablehnen. Unter welchen Voraussetzungen, ist unter-schiedlich geregelt und orientiert sich häufig an den Regelungen zum Bundesurlaubsgesetz.
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