Bildungsurlaub: Gib mir fünf!

In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Das Schwarze Brett der mittendrin gibt Infos.
06.12.2023
Bildungsurlaub lohnt sich immer

In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Fünf Tage, sich mal mit anderen Themen zu beschäftigen, wegzufahren, sich eine Auszeit zu nehmen – bei Fortzahlung des Gehalts

von Bernd Gräf

 

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung – alles das Gleiche. Neben dem gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Erholungsurlaub haben Arbeitnehmer*innen (außer in Bayern und Sachsen) Anspruch auf zusätzlichen Urlaub für Weiterbildung. Auch hier wird man bei vollem Lohn von der Arbeitspflicht freigestellt.

Wer darf?

Beschäftigte, Auszubildende und dual Studierende. Einzelne Bundesländer regeln zudem weitere Voraussetzungen wie die Beschäftigungsdauer. In Baden-Württemberg müssen Arbeitnehmer*innen beispielsweise ein Jahr beschäftigt sein, in Berlin sechs Monate. In Nordrhein-Westfalen gilt das Gesetz nur für Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten.

Wer zahlt?

Dein Gehalt wird weitergezahlt. Die Kosten des Bildungsurlaubs selbst übernimmst du. ver.di hat für ihre Mitglieder eine ganze Reihe kostenloser Angebote, insbesondere zur politischen Bildung über verdi-gpb.de.

Betriebsräte in der Mitbestimmung

Beim Urlaub (auch beim Bildungsurlaub) sind Betriebsräte in der Mitbestimmung. Einigen sich der Arbeitgeber und die Beschäftigtenvertretung nicht, entscheidet die Einigungsstelle. Hier ist der Betriebsrat stark. Auch kirchliche Mitarbeitervertretungen und Personalräte informieren oder können kollektive Regelungen treffen.

Achtung!

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist föderal geregelt, entscheidend sind die Regelungen im Bundesland des Arbeitsortes. Das betrifft unter anderem Fristen, Themen, die zur Wahl stehen, aber beispielsweise auch die Frage, ob man den Anspruch ins nächste Jahr mitnehmen kann.

 
Nur 1,12 Prozent der Beschäftigten nutzen Bildungsurlaub

Welche Weiterbildung darf ich besuchen?

In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. In einigen muss die Weiterbildung im weitesten Sinne mit dem Beruf zu tun haben, in anderen ist sie davon völlig losgelöst. Sprachkurse, politische Bildung, ökologische Themen, Stressre- silienz, gewerkschaftliche Bildung... Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Selbst Bildungsreisen sind möglich. Die Landesgesetze im Überblick.

So geht's!

  • Bei der Mitarbeitervertretung und dem Arbeitgeber informieren
  • Die im Bundesland bestehenden Regeln klären
  • Im Bundesland anerkannte Weiterbildung nach eigenem Wunsch aussuchen
  • Antrag schriftlich mit den nötigen Unterlagen beim Arbeitgeber stellen
  • Arbeitgeber muss innerhalb bestimmter Fristen antworten, Schweigen gilt als Zustimmung
  • Der Arbeitgeber lehnt den Bildungsurlaub ab? Wende dich an deine Mitarbeitervertretung. In manchen Bundesländern gibt es eine gesetzliche Schiedsstelle. Suche gegebenenfalls einen neuen Termin, der besser passt
  • Genieße die Auszeit, die Teilnahme am genehmigten Bildungsurlaub ist verpflichtend. Teilweise werden Teilnahmebestätigungen verlangt
  • Weitere Infos zum Bildungsurlaub

Weitere Freistellungsmöglichkeiten

Neben dem Bildungsurlaub für alle Beschäftigte können sich Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretungen für Weiterbildungsmaßnahmen, die ihrer Arbeit als Interessenvertreter*innen dienen, bezahlt freistellen lassen. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber auch Seminargebühren, Fahrtkosten und Unterbringung. 

Ablehnung möglich

Arbeitgeber können Bildungsurlaub ablehnen. Unter welchen Voraussetzungen, ist unter-schiedlich geregelt und orientiert sich häufig an den Regelungen zum Bundesurlaubsgesetz.

 

 

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