Was die kommunalen Arbeitgeberverbände vehement blockieren, wird bei anderen Trägern zunehmend Wirklichkeit: die Verkürzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst. Beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Baden-Württemberg hat ver.di im Juli erreicht, dass die maximale Arbeitszeit für die rund 1.000 betroffenen Beschäftigten bis 2027 auf 38,5 Stunden pro Woche verkürzt wird. Der Tarifabschluss geht noch deutlich über die Regelungen im Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hinaus, wo eine schrittweise Verkürzung auf 42 Stunden bis 2028 vereinbart ist. An den 52 ASB-Rettungswachen im Südwesten, wo bislang unterschiedliche Arbeitszeitregelungen gelten, wird die maximale Wochenarbeitszeit ab 2025 auf 41 Stunden, ab 2027 auf 38,5 Stunden abgesenkt. Eine weitere Maßnahme zur Entlastung ist, dass Beschäftigte ab 55 Jahren beantragen können, nicht mehr zu Nachtschichten eingeteilt zu werden. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers wird in diesem Punkt eingeschränkt. Wollen sie im Wettbewerb um Fachkräfte im Rettungsdienst nicht vollends den Anschluss verlieren, sollten die kommunalen Arbeitgeber schleunigst nachziehen. Der Tarifabschluss im ASB wäre für sie ein gutes Vorbild. Denn dieser ist voll gut!