Personalbemessung nutzen

Die PPR 2.0 ist beschlossen. Sie muss jetzt schnell verbindlich umgesetzt werden. Jetzt schon können Aktive die Personalbemessung im Betrieb nutzen.
17.09.2024
Die vielen Aktionen für mehr Personal haben einen ersten Erfolg gebracht.

Bedarfsgerechte Personalbemessung in der Krankenhauspflege muss jetzt schnell verbindlich umgesetzt werden.

Die PPR 2.0 ist auf den Weg gebracht – endlich! Nach mehr als zehn Jahren Kampf hat die Bundesregierung das Instrument für bedarfsgerechte Personalvorgaben in der Krankenhauspflege eingeführt. Das ist unser Erfolg! Ein erster notwendiger und wichtiger Schritt ist damit getan.

Zunächst müssen die Krankenhäuser melden, welcher Personalbedarf in den einzelnen Bereichen besteht und wie viel Personal sie einsetzen. Damit die Vorgaben tatsächlich wirken, muss gesetzlich festgelegt werden, bis wann die tatsächliche Personalbesetzung an das ermittelte Soll angeglichen wird – und wie Verstöße sanktioniert werden. Erst dann ist die PPR 2.0 verbindlich. Das muss baldmöglichst geschehen. Allerdings können Belegschaften und Interessensvertretungen die Daten schon jetzt nutzen, um den Druck für mehr Personal zu erhöhen.

 

Personalbemessung nutzen

Mit einem ver.di-Rechner kann das Verhältnis zwischen der notwendigen Anzahl an Pflegepersonen und der tatsächlichen Pflegepersonalbesetzung auf einer Station festgestellt werden. Es wird angezeigt, zu wieviel Prozent die PPR 2.0 erfüllt ist.

Das führt zwar nicht unmittelbar zu mehr Personal und Entlastung. Es macht aber die objektiv bestehende Belastungssituation sichtbar und stärkt die Kolleg*innen sowie die betriebliche Interessenvertretung in ihrer Argumentation gegenüber der Klinikleitung. Drei Beispiele:

In einem Krankenhaus haben einzelne Beschäftigte und Stationsleitungen den einfach zu bedienenden Rechner eingesetzt. Die Ergebnisse waren frappierend: Zum Teil müsste der Arbeitgeber für eine bedarfsgerechte Versorgung doppelt so viel Personal auf der betreffenden Station einsetzen als derzeit. Ein gutes Argument für das Team, Entlastung einzufordern.

Auf einer Betriebsversammlung berichteten Beschäftigte aus der Pflege über die aktuelle Stationsbesetzung und Patientenbelegung. Live, vor den Augen der Anwesenden, konnte auf dieser Basis ermittelt werden, dass die Vorgaben auf den betreffenden Stationen deutlich unterschritten wurden.

Der Betriebsrat einer großen Klinik in Süddeutschland arbeitet bereits mit dem PPR-2.0-Rechner. Nachdem er einen Dienstplan aus Gründen des Gesundheitsschutzes ablehnte, verlangte er, dass die Daten zu Personaleinsatz und Patientenbelegung täglich erfasst und ausgewertet werden. So wird der laut PPR 2.0 notwendige Personalbedarf kontinuierlich ermittelt. Ziel ist es, daraus Maßnahmen und konkrete Vereinbarungen abzuleiten, die die Kolleg*innen vor krankmachender Überlastung schützen. Der gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsschutz ist hier das zentrale Argument der Mitbestimmung.                                            

ver.di-Aktive erhalten den PPR-2.0-Rechner als Excel-Datei bei ihrem/ihrer örtlichen Gewerkschaftssekretär*in.

 

Flyer erklärt die PPR 2.0

Wer wird in die PPR 2.0 eingerechnet? Gilt sie auch für den Nachtdienst? Und vor allem: Wann kommt die Entlastung endlich auf den Stationen an? Ein ver.di-Flyer beantwortet Fragen zur Personalbemessung in der Krankenhauspflege.

 

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