Das Bundeskartellamt soll den Wettbewerb sichern. In manchen Branchen wäre das sinnvoll. Dass sich zum Beispiel vier große Handelsketten nahezu den gesamten Lebensmitteleinzelhandel untereinander aufteilen, macht sie übermächtig gegenüber Bauern und Verbrauchern. Doch statt die Gewinnmaximierung hier und anderswo zu begrenzen, setzt sich das Bundeskartellamt in einem anderen Bereich de facto für die Konzerne ein: im Krankenhauswesen. So hat es den geplanten Verbund zwischen den Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim untersagt. Die absurde Begründung: Dominierten öffentliche Träger in einer Region, gehe der »Qualitätswettbewerb« verloren. Als würden sich Patient*innen die Klinik aussuchen wie ein Geschäft auf der Einkaufsmeile!
Der Wettbewerb im Gesundheitswesen wird eben nicht über die Qualität, sondern über die niedrigsten Kosten ausgetragen. Kommerzielle Kliniken konzentrieren sich auf lukrative Fälle und setzen im Schnitt weniger Personal ein, um ihre Gewinne zu steigern. Die Konzerne haben aufgrund ihrer hohen Umsätze gegenüber gemeinwohlorientierten Trägern einen enormen Konkurrenzvorteil, den das Kartellamt aber nicht zu interessieren scheint. Im Gesundheitswesen dürfen nicht Markt und Wettbewerb zählen, sondern eine gute Versorgung und das Gemeinwohl. Alles andere ist voll daneben!