Ein »Prinzip mit Vorbildcharakter« nannte der Chef des Verbands diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), Ingo Habenicht, kürzlich in einem Interview den sogenannten Dritten Weg. Die Festsetzung von Löhnen und Arbeitsbedingungen in den Hinterzimmern kircheninterner Arbeitsrechtlicher Kommissionen habe sich bewährt – so könne es doch auch in anderen Bereichen laufen. Dass der oberste Vertreter der Unternehmensdiakonie den »Dritten Weg« klasse findet, verwundert nicht.
Verschafft er diakonischen Einrichtungen doch erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber Trägern, in denen die Beschäftigungsbedingungen in Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern festgeschrieben werden. Im »Dritten Weg« kann von Verhandlungen auf Augenhöhe hingegen keine Rede sein. Für die Beschäftigten gibt es dort weder Transparenz noch Durchsetzungsmacht oder Verbindlichkeit. Statt der Möglichkeit zu streiken, ist eine Zwangsschlichtung vorgesehen, die letztlich die Arbeitgeberseite diktiert – für Habenicht ein »zeitgemäßer Weg, Interessengegensätze auszugleichen«.
Mit dieser Einstellung manövrieren sich die kirchlichen Unternehmensfunktionäre zunehmend aufs Abstellgleis. Erstmals hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das kirchliche Sonderrecht auf den Prüfstand zu stellen. Gut so! Denn den rund 1,4 Millionen Beschäftigten konfessioneller Wohlfahrtseinrichtungen im Jahr 2022 noch ihre grundlegenden Rechte abzusprechen, ist einfach
voll daneben.