Kirchen sind normale Arbeitgeber. Indem sie Arbeitsverträge abschließen, unterwerfen sie sich den Regeln des staatlichen Arbeitsrechts. Diakonie und Caritas betreiben ganz gewöhnliche Unternehmen und Betriebe. Sie setzen auf Unternehmenskonzentration sowie auf, politisch gewollte, Wettbewerbsorientierung und Marktmechanismen. Die Folgen haben die Arbeitnehmer/innen zu (er)tragen.
Als zweitgrößter Arbeitgeber sind die christlichen Kirchen ein bedeutender Faktor im Sozialstaatsgefüge Deutschlands. Allerdings werden den Arbeitnehmer/innen keine gleichwertigen Rechte wie in weltlichen Wirtschaftsbetrieben zugebilligt.
Vor diesem Hintergrund ist deshalb eine wirksame gewerkschaftliche Interessenvertretung von großer Bedeutung. Es kann nicht oft genug wiederholt werden: Gewerkschaftliche Arbeit ist in kirchlichen Betrieben möglich und selbstverständlich erlaubt. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen sind normale Arbeitnehmer/innen und haben dieselben gewerkschaftlichen Rechte wie alle Arbeitnehmer/innen in Deutschland.
In der vorliegenden Broschüre konzentrieren wir uns auf den evangelischen Bereich, da hier in der Vergangenheit maßgebliche Auseinandersetzungen auf Grundlage entsprechender gewerkschaftlicher Aktivitäten stattfanden. Die katholische Kirche und ihre Caritas bewegen sich auf dem Boden anderer kirchenrechtlicher Grundlagen. Für die gewerkschaftliche Betätigung gelten die folgenden Ausführungen in gleicher Weise.
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
030/6956-1825
Birte.Knaepper@verdi.de