Der Begriff des so genannten Stations-Hoppings ist dem Großteil der Auszubildenden in Pflegeberufen gut bekannt. Laut dem ver.di Ausbildungsreport Pflegeberufe 2015 sind fast 60 Prozent der Auszubildenden in der Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflege davon betroffen. Auch Synonyme finden Verwendung, wie z. B. dass Auszubildende kurzfristig »versetzt« oder »verliehen« werden.
Praktisch bedeutet es immer das Gleiche: Auszubildende sind zwar auf einer Station laut Ausbildungsplanung und Dienstplan eingesetzt, werden dann aber kurzfristig und ungeplant auf eine andere Station geschickt, um auszuhelfen. Gründe dafür sind in vielen Fällen grundlegender Personalmangel, kurzfristige Überlastungssituationen oder Ausfälle, Krankheit oder Urlaub der examinierten Kolleginnen und Kollegen.
Die Auswirkungen liegen auf der Hand: Eine strukturierte Ausbildung findet nicht mehr statt. Insbesondere wenn der Grund für das »Hopping« eine knappe personelle Besetzung ist, kann davon aus gegangen werden, dass u. a. keine sachgemäße Anleitung der Aus zubildenden mehr stattfinden kann, sondern dass sie als reguläre Arbeitskräfte ausgenutzt werden. In der Folge kann das Erreichen der Ausbildungsziele gefährdet sein.
Zur Verhinderung der kurzfristigen Versetzungen ist eine geplante und strukturierte Ausbildung eine wesentliche Voraussetzung. Ihr liegt der Ausbildungsplan zu Grunde, der für den betrieblichen Teil der Ausbildung über drei Jahre hinweg regelt, in welchen Einsatzbereichen die Auszubildenden eingesetzt werden. Deshalb ist er ein wichtiges Handlungsfeld für gesetzliche Interessenvertretungen, die bei der Erstellung und der Änderung des Ausbildungsplans in der Mitbestimmung sind.
Die vorliegende Handlungshilfe soll Interessenvertretungen die Möglichkeit eröffnen, sich diesem Thema strukturiert zu nähern und Lösungen im eigenen Betrieb entwickeln zu können. Zur Behandlung konkret dieses Problemfelds gibt es bisher keine Literatur, deshalb soll diese Handlungshilfe die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zusammenfassen und betriebliche Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
Dazu trägt sie relevante Auszüge des Ausbildungsrechts nach dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) sowie der Mitbestimmungsregelungen der gesetzlichen Interessenvertretungen zusammen und gibt Impulse zur Umsetzung dieser Rechte. Zudem unternimmt die Handlungshilfe den Versuch, die Bedeutung der eng mit dem Thema »Stations- Hopping« verknüpften Begriffe Ausbildungs rahmenplan, Ausbildungsplan und Dienstplan voneinander abzugrenzen, um eine sichere Verwendung für eine gute strukturierte Ausbildung zu ermöglichen.
Die gesamte Broschüre findet ihr im Mitgliedernetz.
Berufspolitik/ Jugend