Arbeitgeber*innen-Check

Für Studierende in der Sozialen Arbeit
28.01.2025

Du hast dein Studium beendet und startest nun in dein Berufsleben, zum Beispiel in den allgemeinen Sozialen Diensten, einem Jugendzentrum oder in der Suchtberatung, in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung, der Flüchtlingshilfe oder in der Schulsozialarbeit?

Dann gibt es einiges zu bedenken, denn die Arbeitsbedingungen sind je nach Bundesland, Träger und Einrichtung verschieden. Dafür sind zum einen landesgesetzliche Vorschriften verantwortlich, die die Personalschlüssel und andere Rahmenbedingungen für die Arbeit der Einrichtungen regeln. Daneben werden die konkreten Arbeitsbedingungen (Einkommen, Urlaub, Betriebsrente u. v. m.) der Beschäftigten durch Tarifverträge zwischen ver.di und den jeweiligen Trägern bestimmt. Was wir aus gewerkschaftlicher Perspektive dabei durchsetzen können, hängt maßgeblich von unserer Durchsetzungsstärke ab. Durchsetzungsstark sind wir dort, wo wir gut organisiert sind und entschlossen unsere Interessen vertreten. Der öffentliche Dienst ist der größte einzelne Arbeitgeber in der Sozialen Arbeit. Hier konnten wir in den zurückliegenden Jahren in harten Tarifrunden mit großen Streiks einige Verbesserungen durchsetzen. Aber nach wie vor gilt, dass die pädagogischen Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit zu schlecht bewertet sind und weiter aufgewertet werden müssen.

Du entscheidest, unter welchen Bedingungen du arbeiten möchtest. Noch nie waren die Bedingungen für Bewerber*innen so günstig wie heute.

 

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