Streitschrift: Tarifverträge in kirchlichen Betrieben

01.10.2019

Zur Würdigung von 100 Jahren Mitbestimmung und Tarifverträgen in Deutschland veröffentlicht der ver.di-Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen in diesem Jahr eine Reihe von Streitschriften. Sie verknüpfen die historischen Erfahrungen mit aktuellen Herausforderungen – auch und gerade in Bezug auf kirchliche Betriebe, denn Tarifverträge sind auch in kirchlichen Betrieben ein normales Mittel, um Lohn- und Arbeitsbedingungen zu regeln. Im Fokus der Streitschrift steht die Rolle der Beschäftigten als Entscheider*innen. Sie können ihre Arbeitsbedingungen maßgeblich mitbestimmen – wenn sie sich zusammenschließen, sich gewerkschaftlich organisieren.

Einem kritischen Blick wird die nunmehr 70 Jahre durch die Kirchen etablierte arbeitsrechtliche Nebenrechtsordnung unterzogen inkl. ihrer Darstellung in einer Chronik. Der kirchliche Sonderweg ist nicht in der Lage, kollektiv wirksame Regelungen hervorzubringen und spricht Beschäftigten sogar Grundrechte ab. Anhand ausgewählter Begriffe zeigen wir zudem auf, wie verklärend und irreführend die diesbezüglichen Kirchengesetze sind.

Eine weitere Streitschrift beschäftigt sich anlässlich ihres 100-jährigen Bestehens mit der betrieblichen Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen. Eine dritte Streitschrift wagt einen Blick in die Zukunft und befasst sich mit dem nahenden Ende des kirchlichen Sonderwegs im Arbeitsrecht. Die Streitschriften sollen auf Widersprüchliches und offene Fragen hinweisen, zuspitzen und zur Diskussion anregen.

 

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