Seit dem 1. Januar 2020 werden Fachkräfte für den Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegebereich gemeinsam ausgebildet. Aber ist das ein Grund zum Feiern? Im Laufe der letzten Jahre sind viele Schwierigkeiten in der Organisation und Durchführung der Ausbildung aufgetaucht, die an vielen Stellen auch im Vorhinein zu erwarten waren.
Auszubildende, die nach dem neuen Gesetz ausgebildet werden, haben häufig genug das Gefühl, als „Versuchskaninchen“ unter Lücken in den neuen gesetzlichen Regelungen zu leiden. Gerade bei der Praxisanleitung, erweiterten Fehlzeitenregelungen und komplett neuen Regelungen zur Ausbildung bei Kooperationsunternehmen besteht viel Unsicherheit.
Mit der Broschüre „Deine Ausbildung nach Pflegeberufegesetz“ können viele Fragen beantwortet und Unsicherheiten gelöst werden. Auf 50 Seiten werden wichtige Begrifflichkeiten geklärt und häufig auftretende Probleme rechtlich eingeordnet. Trotzdem bleibt die Broschüre auch ohne rechtliche Vorkenntnisse gut verständlich. Verweise auf die wesentlichen Paragrafen des neuen Gesetzes sind vorhanden, falls festgestellt wird, dass ein Anspruch geltend gemacht werden soll. Es muss aber niemand Gesetze wälzen, um die Vorgaben des neuen Ausbildungsgesetzes verstehen zu können.
Mitglieder können sich die Broschüre kostenfrei im ver.di Mitgliedernetz herunterladen oder sie gedruckt im ver.di Bezirk erhalten.
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