Die Dienstplanprüfung beginnt mit der Vorlage der Dienstpläne, die Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oft schon viel früher. Streitpunkte sind u.a. der Zeitpunkt der Vorlage, die zeitlichen/personellen Ressourcen, die technischen Möglichkeiten zur Überprüfung (z.B. Zugang zur Dienstplansoftware, zu Fehlerprotokollen) oder die Notwendigkeit externer Unterstützung.
Sinnvollerweise schaltet sich die betriebliche Interessenvertretung bereits in den Prozess der Dienstplangestaltung ein, bevor der Dienstplan durch den Arbeitgeber erstellt ist und ihr vorgelegt wird. Nur so kann sie ihre Mitbestimmungsrechte frühzeitig und wirkungsvoll ausüben. Wann aber ist der richtige Zeitpunkt, und wie regelt man das?
Das Seminar vermittelt u.a. Kenntnisse zu den Beteiligungsrechten und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung im Rahmen des Verfahrens der Dienstplanprüfung, zum Umgang mit und zur Zulässigkeit von nachträglichen Dienstplanänderungen (z.B. „Holen aus dem Frei“) sowie zu Fragen der Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Weitere Informationen und Anmeldung: https://verdi-bub.de/seminar/termin/AS63-2510082
Mitarbeiterin Berufspolitik/Jugend