Aufsichtspflicht und Haftungsrecht für die betriebliche Interessenvertretung in Kindertagesstätten und in der Jugendhilfe
Rechtliche Möglichkeiten zur Absicherung der Beschäftigten
Seminarnummer: AS63-2311131
Beschäftigte in Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen haben häufig Angst vor möglichen Aufsichtspflichtverletzungen und den rechtlichen Konsequenzen, die sich daraus ergeben können. Aber was beinhaltet überhaupt die Aufsichtspflicht? Wann beginnt und endet diese? Wie können sich Beschäftigte selbst vor möglichen Aufsichtspflichtverletzungen schützen? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber, und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Aufsichtspflichtverletzungen zu vermeiden? Wie ist die betriebliche Interessenvertretung zu beteiligen, und was kann diese tun, um die Beschäftigten zu schützen?
Im Seminar stellen wir die rechtlichen Grundlagen und Aspekte rund um die Themen „Aufsichtspflicht“ und „Haftungsrecht“ dar und erläutern die Möglichkeit der (rechtlichen) Absicherung der Beschäftigten über eine Betriebs-/Dienstvereinbarung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Seminargebühr: 905,00 €
Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.): 440,60 EUR.
Zielgruppe: Angesprochen sind BR, PR, MAV und JAV
Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
Weitere Informationen und Anmeldung: https://verdi-bub.de/seminar/termin/AS63-2311131
Sozial- und Erziehungsdienst
Mitarbeiterin Berufspolitik/Jugend