13.11.2023, 12:00 – 15.11.2023, 13:00Berlin-Wannsee

    Seminar: Aufsichtspflicht und Haftungsrecht für die betriebliche Interessenvertretung in Kindertagesstätten und in der Jugendhilfe

    Rechtliche Möglichkeiten zur Absicherung der Beschäftigten
    Termin

    Aufsichtspflicht und Haftungsrecht für die betriebliche Interessenvertretung in Kindertagesstätten und in der Jugendhilfe
    Rechtliche Möglichkeiten zur Absicherung der Beschäftigten

    Seminarnummer: AS63-2311131

    Beschäftigte in Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen haben häufig Angst vor möglichen Aufsichtspflichtverletzungen und den rechtlichen Konsequenzen, die sich daraus ergeben können. Aber was beinhaltet überhaupt die Aufsichtspflicht? Wann beginnt und endet diese? Wie können sich Beschäftigte selbst vor möglichen Aufsichtspflichtverletzungen schützen? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber, und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Aufsichtspflichtverletzungen zu vermeiden? Wie ist die betriebliche Interessenvertretung zu beteiligen, und was kann diese tun, um die Beschäftigten zu schützen?

    Im Seminar stellen wir die rechtlichen Grundlagen und Aspekte rund um die Themen „Aufsichtspflicht“ und „Haftungsrecht“ dar und erläutern die Möglichkeit der (rechtlichen) Absicherung der Beschäftigten über eine Betriebs-/Dienstvereinbarung.

    Die Seminarinhalte in Stichworten:

    • Rechtliche Grundlagen; Begriffsklärung: Aufsichtspflicht und Haftungsrecht
    • Aufsichtspflicht als Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten
    • Umfang, Inhalt, Kriterien zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht und Formen der Aufsichtsführung
    • Übertragung und Delegation der Aufsichtspflicht an „Dritte“(z.B. Eltern, Praktikant*innen oder FSJler*innen)
    • Mögliche Rechtsfolgen der Verletzung der Aufsichtspflicht
    • Fürsorgepflichten des Arbeitgebers: Gesundheitsprävention, Qualifizierung, Ausstattung
    • Eigenschutz der Beschäftigten durch Gefährdungssanzeigen
    • Fallbearbeitung unter Berücksichtigung der Beteiligungsrechte der Interessenvertretung

    Seminargebühr: 905,00 € 
    Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.): 440,60 EUR. 

    Zielgruppe: Angesprochen sind BR, PR, MAV und JAV

    Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV

    Weitere Informationen und Anmeldung: https://verdi-bub.de/seminar/termin/AS63-2311131

     

    Kontakt

    • Uwe Ostendorff

      So­zial- und Er­zie­hungs­dienst

    Kontakt Seminarprogramm