02.09.2024 – 04.09.2024Bielefeld-Sennestadt

Seminar: ATA-OTA-Gesetz

Termin

Die Umsetzung des Gesetzes über die Ausbildung zur*zum ATA und OTA (ATA-OTA-G) im Betrieb

Rechtliche Rahmenbedingungen und deren betriebliche Ausgestaltung in der praktischen Ausbildung

Seit 2022 gelten die gesetzlichen Regelungen für die Ausbildungen der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistent*innen. Auszubildende erhalten nun eine strukturierte und qualitativ gesicherte Ausbildung – oder nicht?

Viele Regelungen müssen in den Betrieben umgesetzt werden. Daraus erwächst nicht nur die Pflicht für betriebliche Interessenvertretungen, die Einhaltung der Regelungen zu überwachen, sondern es ergibt sich auch die Chance, die Ausbildung im Rahmen der Beteiligungsrechte mitzugestalten. Gerade hierfür ist die Kenntnis über die Inhalte des Gesetzes und der dazugehörigen Verordnungen elementar.

Es ist eine gute Gelegenheit, die Qualität der Ausbildungen in Anästhesie und OP zu sichern. Erst dann können sich Auszubildende und an der Ausbildung beteiligte Personen an einem klaren Rahmen orientieren.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Wesentliche Elemente des ATA-OTA-Gesetzes: Was ist neu zur bisherigen Anwendung des BBiG und der DKG-Empfehlung?
  • Das Ausbildungsverhältnis: Vertragsgestaltung, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
  • Einordnung in das System der arbeitsrechtlichen Normenpyramide
  • Rechtsqualität der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung als umsetzungsbedürftiger Verordnung
  • Der Inhalt der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
  • Beteiligungsrechte der Interessenvertretung bei der betrieblichen Ausbildung
  • Überblick: Beteiligungsrechte der Interessenvertretung beim Abschluss von Kooperationsverträgen


Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie hier.

 

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