Personal- und Betriebsräte bestimmen bei der Eingruppierung der Beschäftigten in die tariflichen Entgeltgruppen mit und können damit eine zentrale Stellschraube für faire Bezahlung beeinflussen. Doch das Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst erscheint vielen wie ein Buch mit sieben Siegeln.
Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen des Eingruppierungsrechts im Tarifvertrag der Länder (TV-L) bzw. im Tarifvertrag öffentlicher Dienst Bund, den Aufbau und die Systematik der Entgeltordnung, die Bedeutung der sogenannten Tarifautomatik sowie die Stufenverläufe in den einschlägigen Entgelttabellen. Die Teilnehmenden lernen den Umgang mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen, setzen sich mit speziellen Eingruppierungsfragen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auseinander und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.
Die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte werden ausführlich dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Weitere Informationen findest du hier: https://verdi-bub.de/seminar/4229#von=05.03.2025&bis=07.03.2025
Mitarbeiterin Berufspolitik/Jugend