Die Personalbesetzung in Einrichtungen der Jugendhilfe und Sozialen Arbeit ist immer mehr „auf Kante genäht“. Schon der Ausfall einer oder zweier Kolleg*innen führt zu Situationen, in denen die Beschäftigten und/oder die Adressat*innen gefährdet sind. Einspringen aus dem „Frei“ ist eher Standard als Ausnahme. Ausfallkonzepte sind ein probates Mittel in solchen Fällen. Doch oft existieren sie gar nicht oder werden einseitig durch den Arbeitgeber festgelegt. Trotz bestehender Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung findet Mitbestimmung in der Regel nicht statt.
Im Seminar betrachten wir zunächst die Ist-Situation und leiten aus dieser die notwendigen Handlungsschritte ab. Da die Beschäftigten ein wesentlicher Faktor zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten sind, beziehen wir ihre Beteiligung von Beginn an mit ein. Über die konkreten Anforderungen an Ausfallkonzepte nähern wir uns schrittweise der Durchsetzung einer Regelung an, die bei Ausfällen den Druck von den Kolleg*innen nehmen und klare Orientierung geben soll.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Weitere Informationen und Anmeldung: https://verdi-bub.de/seminar/termin/AS63-2509301
Mitarbeiterin Berufspolitik/Jugend