Seit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen für die Ausbildung der Hebammen Anfang 2020 können sich Studierende auf ein strukturiertes und rechtlich gesichertes duales Studium verlassen – jedoch nicht ohne die Interessenvertretung.
Viele Regelungen müssen in den Betrieben umgesetzt werden. Daraus ergibt sich nicht nur die Pflicht für die Interessenvertretung, die Einhaltung der Regelungen zu überwachen, sondern auch die Chance, das Studium im Rahmen der Beteiligungsrechte mitzugestalten.
Das ist eine gute Gelegenheit, die Qualität des Studiums im Bereich des Hebammenwesens zu sichern. Erst dann können sich Studierende und an der Ausbildung beteiligte Personen an einem klaren Rahmen orientieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Weitere Informationen findest du hier: https://verdi-bub.de/seminar/termin/AS63-2506303
Mitarbeiterin Berufspolitik/Jugend