Im TVöD sind die Eingruppierungsvorschriften in den §§ 12 und 13 geregelt. Diese Regelungen gelten auch für den Besonderen Teil „Krankenhäuser“ des TVöD. In der Entgeltordnung des TVöD-VKA gibt es darüber hinaus Besonderheiten für die Eingruppierung der Beschäftigten in Krankenhäusern.
Personal- und Betriebsräten kommt bei der Eingruppierung eine große Verantwortung zu, da sie bei Einstellungen sowie Ein- und Umgruppierungen mitbestimmen und die tarifliche Richtigkeit der jeweiligen Eingruppierung überprüfen müssen.
Im Seminar werden zunächst die Grundlagen der tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften für die Beschäftigten in Krankenhäusern und der Grundsatz der Tarifautomatik erarbeitet. Anschließend werden Aufbau und Systematik der Entgeltordnung sowie zentrale Begriffe vorgestellt und definiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Weitere Informationen und Anmeldung: https://verdi-bub.de/seminar/termin/AS63-2509151
Mitarbeiterin Berufspolitik/Jugend