DRK-Reformtarifvertrag

Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst tritt in Kraft!
05.05.2023

Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst tritt in Kraft!

Änderungstarifvertrag ist unterschrieben. Rückwirkend zum 01. April 2023

Nachdem es im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Juli letzten Jahres einen Abschluss im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes gab, konnten wir erreichen dies im DRK-Reformtarifvertrag nachzuvollziehen.

Hier die Änderungen im Überblick:

ab 1. Januar 2023

  • 3 Tage Zusatzurlaub für alle, die in der S-Tabelle eingruppiert sind. Die Regelung im DRK-Reformtarifvertrag wird unbürokratischer sein als im öffentlichen Dienst (analog Urlaub)

ab 1. April 2023

  • SuE-Zulage (130 € mtl. für die Entgeltgruppen S 2 bis S 11 a; 180 € mtl. für die Entgeltgruppen S 11 b, S 12, S 14 und S 15 Fallgruppe 6)
  • Erhöhung der „Heimzulage“, jetzt „Wohnzulage“ auf 100 € / 50 € / 65 € monatlich
  • Einführung einer Praxisanleiter*innenzulage von 70 € monatlich
  • Verbesserungen in einzelnen Entgeltgruppen und Protokollerklärungen (dazu genauere Infos in einer nächsten Online-Konferenz für den SuE-Bereich)

ab 1. Oktober 2024

  • Verkürzung der Stufenlaufzeiten (Anpassung der Stufenlaufzeiten an die allgemeine Tabelle) also insbesondere keine verlängerte Stufenlaufzeit mehr in der S 8b)
  • Erhöhung der Entgeltwerte in der S 9

Die Anlage 6 c – Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – kann zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden.

 

Online-Konferenz

Wir laden alle ver.di-Mitglieder im DRK-Reformtarifvertrag aus dem SuE-Bereich für Mittwoch den 17. Mai 2023 – 17:00 bis 19:00 Uhr zu einer Online-Konferenz ein um die Regelungen näher zu erläutern und Fragen zu beantworten.

 

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