Tariferhöhung beim DRK ab 2025

Ab Januar gibt es beim Deutschen Roten Kreuz ein neues System für Schichtzulagen und Nachtarbeit. Was das heißt? Hier gibt’s alle Infos.
05.11.2024

ver.di hat sich im September gemeinsam mit den Arbeitgebern des Deutschen Roten Kreuzes (Bundestarifgemeinschaft DRK) darauf verständigt, das System der Schichtzulagen, sowie die Berechnung vonZusatzurlaub zu vereinfachen. Darüber hinaus erhalten Wachenleiter*innen künftig eine spezielle Zulage. Alle Änderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Hier bekommst du alle Infos auf einem Blick.

 

Infos zur Wechselschichtzulage

Höherer Nachtzuschlag ersetzt Wechselschichtzulage

Mit der Einigung wurde die Wechselschichtzulage von 155 Euro ersetzt. Die Wechselschichtzulage war bisher an 40 Nachtarbeitsstunden innerhalb von 5 Wochen gekoppelt, deshalb haben nicht alle Kolleg*innen davon profitiert, obwohl sie in Wechselschicht arbeiten. Künftig gibt es einen höheren Nachtarbeitszuschlag, der gleicht mindestens die bisherige Zulage aus. Bei vielen Nachtarbeitsstunden bedeutet die neue Regelung sogar ein dickes Plus.

 

Nachtarbeitszuschläge sind in der Regel steuerfrei!

Zuschläge für Nachtarbeit sind bis zu einer gewissen Höhe steuer- und abgabenfrei. Für Nachtarbeit von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr und von 4:00 Uhr bis 6:00 Uhr sind 25 % des Stundenlohns steuer- und abgabenfrei, von 0:00 Uhr bis 4:00 Uhr sind sogar 40 % des Stundenlohns steuer- und abgabenfrei. Bei einem Stundenlohn von 20 Euro sind insgesamt 5 Euro (25 %) bzw. 8 Euro (40 %) von Steuern und Sozialversicherungs- abgaben befreit. Das bedeutet, der Betrag geht ohne Abzüge auf euer Konto. (Brutto=Netto)

 

Was das Ergebnis konkret bedeutet:

  • Beispiel 1:

    Kerstin, Notfallsanitäterin
    Kerstin ist Notfallsanitäterin in Vollzeitund arbeitet im November40 Nachtarbeitsstunden. Nach demalten System und dem Mix aus der zu versteuernden Wechselschichtzulage und dem steuerfreien Nachtzuschlag von 3 Euro pro Stunde hätte Kerstin ca. 207,50 Euro netto (je nach Steuerklasse) erhalten. Künftig erhält Kerstin die Schichtzulage von 50 Euro und für 40 Stunden Nachtarbeit einen Zuschlag von 5 Euro pro Stunde. Damit bekommt sie ca. 220,75 Euro netto (je nach Steuerklasse)ausgezahlt und somit 13,75 Euro netto mehr.

 

  • Beispiel 2:

    Arne, Pflegekraft
    Arne ist Pflegekraft in einem DRK Klinikum und arbeitet sehr viele Nachtschichten. Daher kommt Arne auf 125 Stunden Nachtarbeit pro Monat. Nach dem alten System hätte Arne die Wechselschichtzulage und den Nachtzuschlag von 3 Euro pro Stunde erhalten. Nach dem neuen System erhält Arne die Schichtzulage von 50 Euro, sowie 5 Euro pro Stunde Nachtzuschlag. Nach dem alten System würde Arne 475,75 Euro netto (je nach Steuerklasse) erhalten, nach dem neuen System erhält Arne 657,50 Euro netto (je nach Steuerklasse). Das sind 181,75 Euro mehr.

 

  • Beispiel 3:

    Mara, Rettungssanitäterin
    Mara ist Rettungssanitäterin in einer Rettungswache in Brandenburg und arbeitet in Teilzeit. Als Teilzeitkraft kommt sie nur selten auf die notwendigen 40 Nachtstunden in 5 Wochen, weshalb sie die Wechselschichtzulage meistens nicht erhält. Im November arbeitet Mara 25 Nachtarbeitsstunden. Sie bekommt daher aktuell die Schichtzulage von 61,36 Euro nach dem alten System und 75 Euro Nachtarbeitszuschlag insgesamt (bei 3 Euro pro Stunde Zuschlag). Damit liegt sie bei circa 114,89 Euro, wenn sie nach dem alten System vergütet werden würde. Nach dem neuen System bekommt Mara die Schichtzulage von 50 Euro und einen Nachtzuschlag von 125 Euro (bei 5 Euro pro Stunde Zuschlag). Sie liegt mit 157,50 Euro netto (je nach Steuerklasse) um 42,61 Euro netto über dem Wert des alten Systems.

 

Zusatzurlaub wird vereinheitlicht

Für die Berechnung von Zusatzurlaub gab es in der Vergangenheit insgesamt drei Systeme. Ein System hat die Anzahl der Zusatzurlaubstage nach der Anzahl der Arbeitstage im Wechselschichtsystem berechnet, ein zweites System nach der Anzahl der Nachtarbeitsstunden im Schichtsystem. Das dritte System legte Zusatzurlaub nur nach Nachtarbeitsstunden fest. Zukünftig ist nur noch die Anzahl der Nachtarbeitsstunden entscheidend für die Anzahl der Zusatzurlaubstage. Darüber hinaus werden zukünftig auch die Aktivzeiten der Rufbereitschaft, sowie Überstunden bei derBerechnung berücksichtigt.

 

Rettungswachenleiter*innen erhalten ab 1. Januar 2025 eine Zulage

Die Aufgaben der Rettungswachenleiter*innen sind von Wache zu Wache unterschiedlich. Diese Tätigkeit tariflich abzubilden ist herausfordernd. Rettungswachenleiter*innen erhalten daher künftig eine Zulage, die sich nach der Anzahl der Fahrzeugvorhaltestunden einer Rettungswache berechnet. Ständige Stellvertreter*innen erhalten 50 % der Zulage.

 

Akzeptable Einigung erreicht

Mit dieser Einigung konnten wir einige Themen auch außerhalb der regulären Tarifrunde mit dem Arbeitgeber verhandeln. Viele Beschäftigte beim DRK profitieren von den neuen Regelungen. Doch in den kommenden Monaten wollen wir uns auf die Tarifrunde 2025 vorbereiten, denn dort werden wir auch wieder über eure Löhne und Gehälter verhandeln. Bring dich also ein, werde ver.di Mitglied und lass uns gemeinsam einfordern, was uns zusteht!