ver.di hat sich im September gemeinsam mit den Arbeitgebern des Deutschen Roten Kreuzes (Bundestarifgemeinschaft DRK) darauf verständigt, das System der Schichtzulagen, sowie die Berechnung vonZusatzurlaub zu vereinfachen. Darüber hinaus erhalten Wachenleiter*innen künftig eine spezielle Zulage. Alle Änderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Hier bekommst du alle Infos auf einem Blick.
Mit der Einigung wurde die Wechselschichtzulage von 155 Euro ersetzt. Die Wechselschichtzulage war bisher an 40 Nachtarbeitsstunden innerhalb von 5 Wochen gekoppelt, deshalb haben nicht alle Kolleg*innen davon profitiert, obwohl sie in Wechselschicht arbeiten. Künftig gibt es einen höheren Nachtarbeitszuschlag, der gleicht mindestens die bisherige Zulage aus. Bei vielen Nachtarbeitsstunden bedeutet die neue Regelung sogar ein dickes Plus.
Zuschläge für Nachtarbeit sind bis zu einer gewissen Höhe steuer- und abgabenfrei. Für Nachtarbeit von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr und von 4:00 Uhr bis 6:00 Uhr sind 25 % des Stundenlohns steuer- und abgabenfrei, von 0:00 Uhr bis 4:00 Uhr sind sogar 40 % des Stundenlohns steuer- und abgabenfrei. Bei einem Stundenlohn von 20 Euro sind insgesamt 5 Euro (25 %) bzw. 8 Euro (40 %) von Steuern und Sozialversicherungs- abgaben befreit. Das bedeutet, der Betrag geht ohne Abzüge auf euer Konto. (Brutto=Netto)
Für die Berechnung von Zusatzurlaub gab es in der Vergangenheit insgesamt drei Systeme. Ein System hat die Anzahl der Zusatzurlaubstage nach der Anzahl der Arbeitstage im Wechselschichtsystem berechnet, ein zweites System nach der Anzahl der Nachtarbeitsstunden im Schichtsystem. Das dritte System legte Zusatzurlaub nur nach Nachtarbeitsstunden fest. Zukünftig ist nur noch die Anzahl der Nachtarbeitsstunden entscheidend für die Anzahl der Zusatzurlaubstage. Darüber hinaus werden zukünftig auch die Aktivzeiten der Rufbereitschaft, sowie Überstunden bei derBerechnung berücksichtigt.
Die Aufgaben der Rettungswachenleiter*innen sind von Wache zu Wache unterschiedlich. Diese Tätigkeit tariflich abzubilden ist herausfordernd. Rettungswachenleiter*innen erhalten daher künftig eine Zulage, die sich nach der Anzahl der Fahrzeugvorhaltestunden einer Rettungswache berechnet. Ständige Stellvertreter*innen erhalten 50 % der Zulage.
Mit dieser Einigung konnten wir einige Themen auch außerhalb der regulären Tarifrunde mit dem Arbeitgeber verhandeln. Viele Beschäftigte beim DRK profitieren von den neuen Regelungen. Doch in den kommenden Monaten wollen wir uns auf die Tarifrunde 2025 vorbereiten, denn dort werden wir auch wieder über eure Löhne und Gehälter verhandeln. Bring dich also ein, werde ver.di Mitglied und lass uns gemeinsam einfordern, was uns zusteht!
Tarifpolitik
030/6956-2357
marcel.voges@verdi.de
... erhalten Mitglieder in meine ver.di, in der geschlossenen Gruppe „soziale Berufe aufwerten“ DRK