DRK-Reformtarifvertrag

Höchstarbeitszeiten werden verkürzt

01.12.2022

Einigung erzielt!

Über 200 Beschäftigte haben vor dem Verhandlungsort in Wiesbaden zu Beginn der 2. Verhandlungsrunde klar gemacht, dass sie vom Arbeitgeber ein deutliches Entgegenkommen erwarten. Der Protest hat sehr geholfen, am Abend des 23. November 2022 nach intensiven Verhandlungen zwischen der ver.di-Verhandlungskommission und der Bundestarifgemeinschaft DRK eine Einigung zu erzielen. 

 

 

Die Einigung

Vergütung der verlängerten Arbeitszeit im Rettungsdienst

  • Aktuelle Regelung: Wenn regelmäßig in die tägliche Arbeitszeit durchschnittlich mindestens zwei Stunden Arbeitsbereitschaft fällt, dann kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 12 und die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 45 Stunden ohne Lohnausgleich erhöht werden.
  • Ab dem 01. September 2023 wird es bei der beschriebenen Verlängerung der Arbeitszeit eine Dienstpauschale von 12 Euro pro Schicht geben.
  • Ab dem 01. Januar 2026 reduziert sich die Dienstpauschale auf 10 Euro.

Absenkung der verlängerten Arbeitszeit des Rettungsdienstes

Eine Verlängerung der Arbeitszeit ist außerdem künftig nur noch wie folgt möglich:
ab dem 01. Januar 2024: bis zu durchschnittlich 44 Stunden wöchentlich,
ab dem 01. Januar 2026: bis zu durchschnittlich 43 Stunden wöchentlich,
ab dem 01. Januar 2028: bis zu durchschnittlich 42 Stunden wöchentlich. 

 

Gesundheitsschutz

Gesundheitsschutzregelungen bei verlängerter Arbeitszeit ab dem 01.09.2023

  • Beschäftigte ab 55 Jahren können beantragen, keine verlängerten Arbeitszeiten und Nachtschichten mehr leisten zu müssen.
  • Der Arbeitgeber kann diesen Antrag nur dann und spätestens einen Monat vor dem beantragten Beginn schriftlich ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.

Nach der nächsten Tarifrunde zum Entgeltwerden Verhandlungen über entsprechende Gesundheitsschutzregelungen für Beschäftigte ab 55 Jahren aus allen anderen Bereichen aufgenommen.

weitere Regelungen

  • Eine Änderung der Systematik Wechselschicht, Zusatzurlaub, Nachtarbeit werden bis Ende 2023 verhandelt.
  • Die Tarifeinigung zwischen ver.di und den kommunalen Arbeitgebern zum Sozial- und Erziehungsdienst wird spätestens zum 01. April 2023 umgesetzt.
  • Die Verhandlungen zu den Sonderreglungen für Auszubildende werden im ersten Quartal 2023 aufgenommen.

Unserer Aufforderung für die Beschäftigten einen Inflationsausgleich zu vereinbaren, folgte die Arbeitgeberseite nicht. Die Bundestarifgemeinschaft DRK lehnt die Zahlung eines Inflationsausgleichs bis dato entschieden ab.

 


veröffentlicht/aktualisiert am 1. Dezember 2022

 

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