EKBO

    Tarifeinigung erzielt

    13.04.2017

    Am 3. April 2017 fand die zweite Verhandlungsrunde zwischen den Beauftragten der Kirchenleitung und der GEW, der GKD sowie der ver.di statt. Hier wurde eine grundsätzliche Einigung zur Übertragung der Tarifergebnisse des Landes Berlin auf die EKBO erreicht. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kirchenleitung und durch die zuständigen Gewerkschaftsgremien. Dazu wurde eine Erklärungsfrist bis zum 15. Mai 2017 vereinbart.

     Die Tarifeinigung beinhaltet folgende Eckpunkte:

    Allgemeine Entgelterhöhungen, Arbeitszeitanpassung an das Land Berlin 

    Die Entgelte der Mitarbeiter/innen werden ab dem 1. April 2017 um 2 % erhöht, aber um mindestens 73,88 Euro in den Entgeltgruppen (EG) 1 bis 8, EG 9 Stufen 1 bis 3, EG 10 Stufe 1, EG 11 Stufe 1, EG 12 Stufe 1, EG KR 3a, EG 4a und 7a, EG KR 8a Stufen 1 bis 5, EG KR 9a Stufen 3 und 4 und EG KR 9b Stufe 3.
     
    Die Erhöhung betrifft die Tabellenentgelte, aber auch Entgeltgruppen- und Vorarbeiterzulagen, Besitzstandszulagen, Erschwerniszuschläge werden angehoben.
     
    Auch Mitarbeiter/innen in individuellen Zwischen- oder Endstufen sowie Mitarbeiter/innen in den Entgeltgruppen 2Ü, 13Ü und 15Ü werden die Erhöhung erhalten.
     
    Ab dem 1. Januar 2018 folgt eine weitere Entgelterhöhung um 3,9086 %.

    Damit wird im Januar 2018 bei der EKBO ein Entgeltniveau erreicht, das grundsätzlich dem der Tarifbeschäftigten des Landes Berlin entspricht.
     
    Ebenfalls entsprechend der Regelungen in Berlin wird zum selben Zeitpunkt dann auch die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden auf 39 Stunden und 24 Minuten erhöht. Das entspricht durchschnittlich knapp 5 Minuten pro Tag.

    Neue Stufen 

    Ab Oktober 2018 soll auch für Mitarbeiter/innen in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie KR 9a bis KR 9d eine Entgeltstufe 6 eingeführt werden. Deren Beträge werden jeweils um 3 % über den Beträgen der Stufe 5 in der entsprechenden Entgeltgruppe liegen. 

    Zeitgleich wird für die Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenregelungen („kleine“ Entgeltgruppe 9) das Tabellenentgelt nach vier Jahren in Stufe 4 um 106,81 Euro erhöht.

    Die bis Dezember 2017 in den Stufen 5, 5+ bzw. 4 oder 4+ zurückgelegten Zeiten sollen bei dem Aufstieg berücksichtigt werden.

    Sozial- und Erziehungsdienst

    Für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst werden ab dem 1. April 2017 neue Entgeltgruppenzulagen eingeführt. Das betrifft:  

    • Erzieher/innen in den Entgeltgruppen 8 und 9 (78,80 Euro bei Vollbeschäftigung),
    • Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen in Regeltätigkeit, d. h. in EG 9 Fallgruppe 2 (50 Euro bei Vollbeschäftigung ),
    • Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen in EG 11 (49,25 Euro bei Vollbeschäftigung),
    • Kita-Leiter/innen in den Entgeltgruppen 8 bis 11 (78,80 Euro).

    Die Zulagen sind dynamisch, d. h. sie sollen in die Entgelterhöhungen ab Januar 2018 einbezogen werden. Die neuen Entgeltgruppenzulagen werden zusätzlich zu bereits bestehenden gezahlt.

    Jahressonderzahlung 

    Ab 2018 sollen für die Mitarbeiter/innen der EKBO endlich dieselben Jahressonderzahlungssätze gelten wie für Tarifbeschäftigte des Landes Berlin:

    • EG 1 bis E 8         95 % (heute: 84 %)
    • EG 9 bis E 11       80 % (heute: 70 %)
    • EG 12 bis E 13     50 % (heute: 48 %)
    • EG 14 bis E 15     35 % (heute: 33%)

     Laufzeit

    Die Regelungen über die Höhe der Entgeltbeträge können frühestens zum 30. April 2019 gekündigt werden.

    Eingruppierung der Lehrkräfte

    Bisher gibt es keine tariflichen Regelungen zur Eingruppierung der Lehrkräfte im allgemein- und berufsbildenden Unterricht an den Schulen der Evangelischen Schulstiftung. Aus diesem Grund wurde mit den Arbeitgebern zunächst die Aufnahme von Gesprächen vereinbart. Die Gespräche sollen noch im zweiten Quartal dieses Jahres beginnen.

    Für alle Mitarbeiter/innen der EKBO werden damit die Gehälter innerhalb der nächsten 10 Monate um insgesamt 5,987 % steigen. Hinzu kommen gegebenenfalls die Erhöhungen durch Zulagen, neue Endstufen und die höheren Sonderzahlungssätze.

    Insgesamt ist das Verhandlungsergebnis ein guter Kompromiss. Deshalb haben sich die gewerkschaftlichen Tarifkommissionen für die Annahme des Verhandlungsergebnisses ausgesprochen.