EKBO

    Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen

    08.03.2017

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,   

    wie vor zwei Jahren mit den Arbeitgebern der EKBO verabredet, fanden zwischenzeitlich Tarifverhandlungen statt.  

    Außerdem haben die Gewerkschaften die tariflichen Regelungen zur Höhe der Monatsentgelte, insbesondere die Entgelttabellen des TV-EKBO, zum 31. März 2017 gekündigt. Deshalb werden am 13. März Verhandlungen zur Erhöhung der Entgelte für die Mitarbeiter/innen der EKBO aufgenommen. Unser Ziel ist die Übertragung der für das Land Berlin geltenden Tarifabschlüsse auf die Mitarbeiter/innen der EKBO, soweit dies möglich und sinnvoll ist.
       

    Was ist passiert?  

    Im Mittelpunkt der fast abgeschlossenen Verhandlungen stehen Änderungen der Eingruppierung für bestimmte Kirchenmusiker/innen, wozu es gesonderte Informationen geben wird. Die Kirchenmusiker/innen sollten sich gegebenenfalls bei ihrer Gerwerkschaft beraten lassen, ob für sie ein Antrag auf Höhergruppierung möglich oder sinnvoll ist. Hierbei ist die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2018 zu beachten.  

    Darüber hinaus muss die 2015 im Zusammenhang mit den Entgelterhöhungen getroffene Vereinbarung von Eigenanteilen zur Zusatzversorgung EZVK umgesetzt werden. Die Arbeitgeber haben vorgeschlagen, dass die Mitarbeiter/innen die Hälfte des Eigenanteils übernehmen, soweit der Pflichtbeitrag 5,04 % des Entgelts überschreitet. Gleichzeitig soll eine Überlastungsgrenze geregelt werden. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter/innen den Eigenanteil von 50 % nur bis zu einem  Pflichtbeitrag  von  insgesamt  6,45 % des Entgelts tragen müssen. In diesem Jahr wird diese Regelung noch keine Auswirkungen auf die Mitarbeiter/innen der EKBO haben, da der Pflichtbeitrag insgesamt nur 4,8 % beträgt und die Arbeitgeber diesen deshalb allein tragen.  

    Weiter wurden ein paar kleinere Anpassungen an das Tarifrecht des Landes Berlin verabredet, deren Auswirkungen überschaubar sind. Wir gehen deshalb davon aus, dass die entsprechenden Änderungstarifverträge bald unterzeichnet werden können.  

     

    Was heißt Übertragung der Tarifergebnisse des Landes Berlin auf die EKBO? 

    Entgelttabelle und Zulagen. Die Gewerkschaften fordern die Erhöhung der Entgelte: 

    • ab dem 1. April 2017 um 2 %, mindestens aber    um 73,88 Euro und
    • ab dem 1. Januar 2018 um weitere 2,35 %. 

    Die Entgelterhöhungen sollen auch die Mitarbeiter/innen in individuellen Zwischen- oder Endstufen sowie Mitarbeiter*innen in den Entgeltgruppen 13Ü und 15Ü erhalten.

    Beim Land Berlin werden ab Dezember 2017 dieselben Entgeltbeträge wie in den anderen Bundesländern gezahlt. Das bedeutet, dass es dort im Dezember 2017 eine weitere Erhöhung der Entgelte um 1,52 % geben wird. Diese fordern wir auch für die Mitarbeiter/innen der EKBO.

     

    Stufe 6

    Wie beim Land Berlin soll nun auch für Mitarbeiter*innen in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie KR 9a bis KR 9d eine Entgeltstufe 6 eingeführt werden.

    Bei Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenregelungen („kleine“ Entgeltgruppe 9) halten wir eine Erhöhung der Tabellenwerte in der bisherigen Endstufe 4 nach vier Jahren für erforderlich.

    Die bis 2017 in den Stufen 5, 5+ bzw. 4 oder 4+ zurückgelegten Zeiten sollen bei einem Aufstieg berücksichtigt werden.

     

    Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)

    Die bisherige Bezahlung vieler MitarbeiterIinnen im Sozial- und Erziehungsdienst entspricht nicht der den zu erbringenden Leistungen und der Verantwortung, die diese Kolleg/innen zu tragen haben. Deshalb fordern wir für Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen/Sozialpädagog/innen mit staatlicher Anerkennung sowie Leitungskräfte von Kindertagesstätten monatliche Zulagen wie beim Land Berlin.

      

    Pflege 

    Für in Entgeltgruppe KR 7a eingruppierte Mitarbeiter*innen in der Pflege, soll die Stufe 2 zur Eingangsstufe werden. Neue Kolleg*innen würden damit gleich bei Einstellung in die Stufe 2 kommen.

      

    Jahressonderzahlung 

    Auch für die Mitarbeiter*/nnen der EKBO sollten künftigt die Jahressonderzahlungssätze wie für Beschäftigte des Landes Berlin gelten:

    E 1 bis E 8         95 % (heute: 84 %)

    E 9 bis E 11       80 % (heute: 70 %)

    E 12 bis E 13     50 % (heute: 48 %)

    E 14 bis E 15     35 %(heute: 33%)

      

    Eingruppierung der Lehrkräfte 

    Da es bisher keine tariflichen Regelungen zur Eingruppierung der Lehrkräfte im allgemein- und berufsbildenden Unterricht an den Schulen der Evangelischen Schulstiftung gibt, wollen wir mit den Arbeitgebern zunächst die Aufnahme von Gesprächen vereinbaren. 

    Es steht außer Frage: Die Übertragung der für das Land Berlin geltenden Tarifabschlüsse auf die Mitarbeiter/innen der EKBO ist ein ehrgeiziges Ziel. Um dieses durchzusetzen, brauchen wir den Rückhalt möglichst vieler gewerkschaftlich organisierter Kolleg/innen.