Helios

    Einfacher, besser

    08.02.2022

    Lange hat es gedauert, nun ist es soweit: Am 31. Januar hat ver.di mit Helios neue Regelungen zur Eingruppierung vereinbart. Das neue Entgeltsystem im Helios-Konzerntarifvertrag, das rückwirkend zum 1. Januar 2022 gilt, macht die Eingruppierung deutlich einfacher und einheitlicher. Und für viele auch besser.

     
    Tarifinfo Helios: Neue Eingruppierung im Helios-Konzerntarifvertrag vereinbart
    © ver.di/werkzwei
    Tarifinfo Helios: Neue Eingruppierung im Helios-Konzerntarifvertrag vereinbart


    Bessere Bezahlung für viele

    Bereits 2007 hatten Helios und ver.di eine Absichtserklärung für die Aushandlung neuer Eingruppierungsregeln unterzeichnet. Doch da der Konzern auf Herabgruppierungen bestand, bewegte sich lange nichts. In den vergangenen zwei Jahren wurde dann ernsthaft verhandelt. Jetzt gibt es eine Einigung, die den bisherigen Wirrwarr beendet.

    Bislang gab es bei Helios elf unterschiedliche Entgelttabellen, die zum Teil nach ledig/verheiratet, Pflege und andere Berufsgruppen sowie Arbeiter*innen und Angestellten  differenziert waren. Es gab sogenannte Lebensalterstufen, Berufserfahrungsstufen oder Stufen, die nach Beschäftigungszeiten berechnet wurden. Damit ist jetzt Schluss, wir schaffen Einheitlichkeit und Transparenz.

    Einheitliche Regelungen von Titisee-Neustadt bis Schwerin

    In allen Kliniken, die unter den Konzerntarifvertrag fallen, gelten künftig zwei Entgelttabellen: eine für die Pflege und eine für die anderen Beschäftigten. Stufenaufstiege richten sich nach Berufserfahrung. Altersdiskriminierende Regelungen wurden abgelöst, so dass der Tarifvertrag rechtskonform ist. Ferner werden alle Tätigkeiten nach einem einheitlichen System eingruppiert – ob in Titisee-Neustadt oder in Schwerin. 

     

    Wichtige Neuregelungen:

    • In Bereichen, für die die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Fachweiterbildung empfiehlt, werden viele Pflegepersonen um eine Entgeltgruppe höhergruppiert. Wer über eine Fachweiterbildung verfügt, steigt um zwei Entgeltgruppen. Das kann im Einzelfall monatlich mehrere hundert Euro mehr bringen. Die verbesserte Eingruppierung gilt zum Beispiel für Psychiatrie, Onkologie, Notfallpflege und Nephrologie. In den Bereichen OP, Intensiv oder Anästhesie gab es in der Regel bereits höhere Eingruppierungen. Jetzt gelten in all diesen Bereichen die gleich guten Eingruppierungsregeln.

    • Heliosspezifische Fachweiterbildungen werden in gleicher Weise anerkannt wie bisher. 

    • Praxisanleiter*innen erhalten eine Zulage von 150 Euro, sofern ihnen diese Aufgabe mit mindestens zehn Prozent übertragen wurde.

    • Beschäftigte in der Pflege, in der Geriatrie mit einer Zusatzqualifikation von 180 Stunden, Wundmanager*innen und Gefäßassistent*innen werden um eine Entgeltgruppe höhergruppiert. Dies betrifft auch Rettungsstellen und die Palliativpflege.

    • Für andere Beschäftigten kann es je nach Tätigkeit und Klinik bis zu zwei Entgeltgruppen mehr geben. Bei wiederum anderen ändert sich nichts. Niemand wird durch die Neuregelung schlechter gestellt.

     


    Überleitung: niemand verliert

    Aufgrund der unterschiedlichen bisherigen Regelungen muss immer eine Einzelfallprüfung erfolgen. Mit der Überleitung in das neue Tabellen- und Eingruppierungssystem wird sichergestellt, dass niemand eine Herabgruppierung durch die Umstellung zu befürchten hat.

    Beschäftigte, für die bisher die Entgelttabellen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) maßgeblich sind, werden mit der gleichen Entgeltgruppe und Stufe und unter Mitnahme ihrer Stufenlaufzeiten übergeleitet. Nach der Überleitung erfolgt gegebenenfalls eine Höhergruppierung, bei der die Stufenlaufzeiten mitgenommen werden.

    Beschäftigte mit anderen Entgelttabellen, zum Beispiel dem BAT/BAT-Ost, werden mit einem Vergleichsentgelt übergeleitet, das auf ihrer regelmäßigen Vergütung vom Dezember 2021 basiert. Sie werden einer individuellen Zwischen- oder Endstufe zugeordnet. Auch sie werden nach der Überleitung gegebenenfalls höhergruppiert. In diesem Fall werden sie in der neuen Entgeltgruppe der nächst höheren Stufe zugeordnet. Hier beginnt die Stufenlaufzeit neu.

    Es wird einen neuen Manteltarifvertrag, Entgelttarifvertrag und Überleitungstarifvertrag geben. Sie lösen alle bisherigen Tarifverträge ab. Die bestehenden Entgeltregelungen zu Zeitzuschlägen (zum Beispiel für Sonntags- und Nachtarbeit), Weihnachtsgeld, Jahressonderzahlungen, Urlaubsgeld, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft bleiben vorerst in alter Form erhalten. Diese Regelungen sollen 2022 neu verhandelt und im Rahmen der Tarifrunde 2023 in Kraft gesetzt werden.

    So geht es weiter

    Die ver.di Tarifkommission hat diesem Tarifergebnis einstimmig zugestimmt. Erreicht werden konnte es nur, weil sich Beschäftigte in ver.di organisieren und ver.di für euch verhandelt. 

    Auch in Zukunft werden wir uns für Einheitlichkeit, Transparenz und tarifliche Verbesserungen bei Helios stark machen. Je mehr Kolleg*innen sich in ver.di organisieren, desto mehr können wir erreichen.

     

    Weiterlesen

    1/10