Am 31. März 2022 wurden zwischen ver.di, GEW und dem Internationalen Bund die Verhandlungen über mehr Geld für alle Beschäftigten ab dem 1. Januar 2023 fortgesetzt. Im Vordergrund standen die neuen Entgelttabellen für die Gesundheits- und Heilberufe sowie die Entgelterhöhungen für alle Beschäftigten.
Im März lag die Inflationsrate auf einem Rekordniveau von 7,2 Prozent. Es ist nicht absehbar, wann sich das wieder ändert. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) geht für die Inflation von zwei möglichen Entwicklungen für das Jahr 2022 aus: Von einem Basisszenario von 6,2 Prozent und einem Risikoszenario von 8,2 Prozent. Niemand kann in die Glaskugel schauen und die Entwicklungen vorhersehen. Aus Sicht der Gewerkschaften ist daher eine kurze Laufzeit von höchstens 12 Monaten notwendig. Die Arbeitgeber sagen, sie brauchen Planungssicherheit und diese bekämen sie nur durch eine möglichst lange Laufzeit von mindestens zwei, besser drei Jahren.
Entgelttabellen für die Gesundheits- und Heilberufe noch nicht geeint
Insbesondere die Anhebung der Mindestlöhne in der Pflege in 2023 stellen die Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Innerhalb eines Jahres steigen die Mindestlöhne bis zu knapp 7 Prozent. Die Tabellenentgelte müssen entsprechend angepasst werden. Aus ver.di Sicht auch über Mindestlohnniveau! Das erste Angebot der Arbeitgeber benötigt weitere Anpassungen, z.B. ist insbesondere in den letzten Stufen noch Luft nach oben. In den kommenden Tagen erhalten wir von den Arbeitgebern neue Angebote.
Arbeitgeber machen erstes Angebot
Konträr zu unserer Forderung nach einheitlichen Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten bietet der Internationale Bund erneut unterschiedliche Steigerungen für die einzelnen Gesellschaften an. Bereits 2022 gab es z.B. in der IB West gGmbH für die Allgemeine Tabelle 2 Prozent und in der IB Südwest 3,1 Prozent mehr Geld. Für 2023 und 2024 soll es in der IB West gGmbH 4 Prozent und in der Südwest 6,1 Prozent mehr Geld geben. Damit geht nicht nur die Schere zwischen den Gesellschaften immer weiter auseinander. Mit diesen Prozenten macht der Internationale Bund keine Annäherung an den öffentlichen Dienst der Länder.
Die Arbeitgeber bleiben bei ihrer Vorstellung, die Entgelte im AMDL-Bereich zukünftig nicht mehr an den Mindestlohn in der Weiterbildung zu koppeln. Stattdessen sollen sie jeweils mit den Gesellschaften un-terschiedlich erhöht werden. Die Steigerungen im Mindestlohn haben ihrer Meinung nach schließlich nichts mit den Tabellenentgelten beim Internationalen Bund zu tun. Weitere Verbesserungen sind nicht darstellbar und werden weiterhin konsequent abgelehnt.
Über alle anderen Forderungen sind die Arbeitgeber zwar gesprächsbereit, ein Angebot gab es dazu nicht. Verhandeln wollen die Arbeitgeber auf jeden Fall über die stufengleiche Höhergruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe. Die Zugewinne bei Höhergruppierung über zwei oder mehr Entgeltgruppen seien einfach zu hoch und nicht darstellbar. Es ist sicher so, dass bei Höhergruppierungen über mehr als zwei Entgeltgruppen, unterschiedliche Höhergruppierungsgewinne entstehen. Es können etwa 31 Euro, aber auch mehrere hundert Euro bei mehr als zwei Entgeltgruppen sein. Eine pauschale Regelung ist hier nicht sinnvoll.
Die Forderungen sind berechtigt
Insbesondere in der Pandemie leistet ihr großartiges. Ihr meistert ständig neue Anforderungen an die tägliche Arbeit. Eure gute Arbeit sorgt dafür, dass der Laden auch in schwierigen und herausfordernden Zeiten läuft. Ihr tragt mit eurer Arbeit dazu bei, dass der Internationale Bund als Unternehmen und Arbeitgeber bislang durch die Corona-Pandemie gekommen ist. Hinzu kommt, dass die Abstände zu anderen Tarifverträgen noch deutlich über 10 Prozent betragen. Teilweise sogar um die 20 Prozent. Daher braucht es einen deutlichen Schritt zur Angleichung.
Wie geht es nun weiter?
Die Tarifkommission wird am 11. April die zweite Verhandlungsrunde bewerten. Die Tarifverhandlungen werden am 25. April fortgesetzt.
Bereichsleiterin Tarifpolitik
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