IB

Jetzt sind die Mitglieder gefragt

03.05.2020

Den Verhandlungskommissionen der einzelnen Gesellschaften der IB- Gruppe ist es in insgesamt vier Verhandlungstagen und fünf Verhandlungsrunden gelungen, Entgeltsteigerungen für die kommenden drei Jahre zu verhandeln. Die Verhandlungen waren im Februar unterbrochen worden, weil der Arbeitgeber ein unannehmbares Angebot für die Beschäftigten im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen vorgelegt hatte, welches zu Verschlechterungen geführt hätte.

 
IB: Tarifverhandlungen per Video-Konferenz

Nach einer zweimonatigen Pause wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. In der gegenwärtigen COVID19-Pandemie eine besondere Herausforderung. Wichtig war uns, den Beschäftigten gerade auch darum eine klare Perspektive für die kommenden Jahre zu geben und eine positive Gehaltsentwicklung zu sichern. Wegen des Lockdowns fanden die Verhandlungen per Videokonferenz statt. Vom 22. bis einschließlich 30. April wurde an insgesamt fünf Terminen „digital“ verhandelt. 

 

 

Auf Grundlage der bereits im Februar ausgehandelten Ergebnisse für den IB e.V., wurde folgendes Verhandlungsergebnis für alle Gesellschaften erzielt:

 
Geltungsbereich für den gesamten IB
IB: Entgeltsteigerung 2021 und 2022
IB: Weitere Ergebnisse in den einzelnen Gesellschaften

 

Wie auch schon in vorherigen Verhandlungsrunden, hat sich die gemeinsame Tarifkommission die Entscheidung nicht leicht gemacht. Es waren kräftezehrende Gespräche, in denen die Verhandlungskommissionen der jeweiligen Gesellschaften der Arbeitgeberseite immer wieder deutlich machen mussten, dass es ohne einen Ausgleich für die zwölfmonatige Karenzzeit, ohne Einbeziehung der AMDL-Beschäftigten und ohne Mitgliedervorteilsregelung nicht zu einer Einigung kommen würde. Die erzielten Ergebnisse für die Entgeltsteigerungen bewegen sich im Bereich der Verhandlungsstände vom Februar. Die Abweichungen in den Ergebnissen für die einzelnen Organisationseinheiten reflektieren deren unterschiedliche wirtschaftliche Situation.  Mit der Einführung einer separaten Tabelle, verbunden mit höheren Entgeltsteigerungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, wird den besseren Refinanzierungsbedingungen Rechnung getragen. So kann die für den kommunalen öffentlichen Dienst erreichte Aufwertung dieser Berufe auch beim IB in einem ersten Schritt erreicht werden. 

AMDL-Bereich War eine Einigung im Februar noch an der Frage gescheitert, wie die Beschäftigten im AMDL-Bereich über die bereits festgelegten Entgeltsteigerungen entsprechend des Branchenmindestlohns Weiterbildung, von dem Tarifabschluss profitieren, konnte in dieser Frage nun ein Kompromiss gefunden werden. Die neu geschaffene fünfte Stufe in den Gesellschaften, in denen die Stufe 4 bisher die Endstufe war, bringt mit 10,00 Euro mehr pro Monat zwar nur eine minimale Gehaltssteigerung. Die Schaffung einer echten neuen Stufe bietet aber die Perspektive, in künftigen Tarifrunden darauf aufzubauen.

Mitgliedervorteilsregelung Die Mitgliedervorteilsregelung ist eine Anerkennung dafür, dass Gewerkschaftsmitglieder durch ihr Engagement und mit ihren Mitgliedsbeiträge Tarifverhandlungen und Tarifabschlüsse überhaupt erst möglich machen. Die Tarifkommission hätte auch hier gerne noch mehr erreicht, z.B. in Form einer Bonuszahlung. Gleichwohl ist es ein Erfolg, dass beim IB endlich wieder eine Mitgliedervorteilsregelung vereinbart werden konnte. Gewerkschaftsmitgliedschaft lohnt sich immer – jetzt noch ein Stück mehr!

Nun ist es an den Mitgliedern, die Verhandlungsergebnisse zu bewerten. Da wir derzeit keine Mitgliederversammlungen durchführen können, um die Ergebnisse vorzustellen und gemeinsam zu diskutieren, werden die Mitglieder der Tarifkommission euch in den Organisationseinheiten im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten informieren. Es gibt auch einen Befragungsbogen für ver.di-Mitglieder, den ihr uns bis spätestens 14. Mai zurücksenden könnt. Dies per Mail an folgende Adresse: katrin.wegener@verdi.de oder per Fax an 030/6956-3410.

Die Tarifkommission empfiehlt den Mitgliedern die Annahme des Verhandlungsergebnisses. Auf Grundlage eurer Rückmeldungen wird die Tarifkommission am 15. Mai 2020 über die endgültige Annahme oder Ablehnung des Gesamtergebnisses entscheiden. 

Bei Ablehnung kommt das jetzt erreichte Verhandlungsergebnis nicht zu Stande. Die Tarifverhandlungen müssen dann neu aufgenommen werden. Wichtig ist dann aber auch, dass die Bereitschaft des Einzelnen vorliegt für ein besseres Verhandlungsergebnis zu streiken. Wann eine Verhandlungsaufnahme erfolgen kann, richtet sich nach dem Verlauf der Covid19-Pandemie. Streikmaßnahmen sind derzeit noch aufgrund dessen ausgeschlossen.

Mitglied werden: https://www.verdi.de/ueber-uns/stark-mit-dir