KfH

Tarifeinigung beim KfH

16.06.2020

Am 9. Juni 2020 wurden die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Kuratoriums für Heimdialyse (KfH) in der dritten Verhandlungsrunde fortgesetzt.

Die Tarifverhandlungen waren durch die Covid 19-Pandemie besonders herausfordernd. Mit ambitionierten Forderungen hatten wir die Tarifrunde nach der Kündigung des Tarifvertrages zum 31. Dezember 2019 Ende Januar 2020 begonnen und im Februar fortgesetzt.

Von Anfang an provozierten die Arbeitgeber mit weitreichenden Verschlechterungen. Zur Kompensation möglicher Tabellensteigerungen sollten mehrere Leistungen im Manteltarifvertrag gestrichen oder gekürzt werden. Dazu gehörte z.B das Weihnachtsgeld, der Feiertagszuschlag oder das Fahrgeld. Hinzu kam, dass die Arbeitgeber unterhalb der Vergütungsgruppe P1 und L1 zwei weitere Vergütungsgruppen einführen wollten. Selbst Besitzstände über 500 Euro hielten den Arbeitgeber von dieser Forderung nicht zurück.

Diesem Ansinnen sind wir entschieden entgegengetreten, es wird keine Einschnitte in bereits bestehende tarifvertragliche Regelungen geben.

Die Tarifeinigung im Einzelnen:

  • Steigerung der Gehaltstabellen um 2 % ab dem 1. Juli 2020;
  • Steigerung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro in allen Ausbildungsjahren ab dem 1. Juli 2020;
  • Einmalzahlung von 750 Euro (bei Vollzeittätigkeit, Teilzeitbeschäftigte anteilig), für Auszubildende 100 Euro, zahlbar im Juli 2020;
  • ver.di-Mitglieder erhalten eine weitere Einmalzahlung von 375 Euro (bei Vollzeittätigkeit, Teilzeitbeschäftigte anteilig) Auszubildende 125 Euro im Oktober 2020;
  • weitere Steigerung der Gehaltstabellen und der Ausbildungsvergütungen um 2 % ab dem 1. Juni 2021;
  • ver.di-Mitglieder erhalten nochmals eine Einmalzahlung von 375 Euro (bei Vollzeittätigkeit, Teilzeitbeschäftigte anteilig) Auszubildende 125 Euro im April 2021;
  • Laufzeit der neuen Tarifverträge bis zum 31. Dezember 2021.

Mit einem Zuwachs um 100 Euro steigen die Ausbildungsvergütungen in diesem Jahr überproportional. Die weiteren uns wichtigen Themen konnten wir in dieser Tarifrunde nicht klären. Dies sind insbesondere die Ablösung der variablen Vergütung durch ein festes Urlaubsgeld oder die Verbesserung Überstundenvergütung für Teilzeitbeschäftigte. Hier bleiben wir am Ball. Die von ver.di geforderte (und steuerlich begünstigte) »Corona-Prämie« von 1.500 Euro will der Arbeitgeber für die Beschäftigten im KfH nicht zahlen. Der Vorstand sei dazu nicht imstande, so die Arbeitgeber.

Insgesamt in dieser von der Covid 19-Pandemie außergewöhnlich geprägten Situation ein erfolgreicher Abschluss, insbesondere auch durch die ver.di-Mitgliedervorteilsregelung. ver.di-Mitglieder erhalten in Summe Einmalzahlungen bis zu 1.500 Euro und damit erheblich mehr als die nicht bei ver.di organisierten Beschäftigten. Die Mitgliedschaft in ver.di lohnt sich!

Die ver.di-Tarifkommission hat der Tarifeinigung am 10. Juni 2020 zugestimmt.

Wichtiger Hinweis:

Wer jetzt noch ver.di Mitglied wird, sichert sich die zusätzlichen Einmalzahlungen bis zu 750 Euro (2x 375 Euro)!

 

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