Am 28. Januar 2020 haben die diesjährigen Tarifverhandlungen mit dem KfH zum Neuabschluss der von uns gekündigten Tarifverträge begonnen. Wir hatten den Gehaltstarifvertrag, die Ausbildungsvergütungen und den Tarifvertrag zur variablen Vergütung fristgemäß zum 31. Dezember 2019 gekündigt.
Unsere Forderungen:
Wir fordern eine Anhebung der Vergütungen um 8 Prozent, mindestens um 200 Euro monatlich ab dem 1. Januar 2020 bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Vergütungsanhebung soll nur den ver.di-Mitgliedern im KfH zu Gute kommen, da nur Gewerkschaftsmitglieder einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Mit dieser Vergütungsanhebung wollen wir mit dazu beitragen, dass durch attraktivere Arbeitsbedingungen Beschäftigte bleiben und dringend benötigte Fachkräfte kommen.
Wir fordern eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro monatlich, um so auch mit der Entwicklung der Ausbildungsvergütungen im Gesundheitswesen Schritt halten zu können. Nur so wird es gelingen, auch zukünftig junge Menschen für eine Ausbildung im KfH zu gewinnen.
Wir fordern zur Ablösung des bisherigen Tarifvertrages zur variablen Vergütung exklusiv für ver.di-Mitglieder ein festes Urlaubsgeld von 1.500 Euro. Für Auszubildende, die ver.di-Mitglied sind, soll das Urlaubsgeld 250 Euro betragen.
Wir haben nochmals hervorgehoben, dass wir nur für ver.di-Mitglieder verhandeln. Darüber hinaus wollen wir die Ungleichbehandlung der Teilzeitbeschäftigten bei den Überstundenzuschlägen in dieser Tarifrunde thematisieren. Es ist längst überfällig, dass die verändernde Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes endlich auch beim KfH umgesetzt wird. D.h. Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte müssen für alle Arbeitsstunden, die über ihre individuellen Arbeitszeiten hinausgehen, gezahlt werden.
Und die Antwort der Arbeitgeber …???
Zunächst haben die Arbeitgeber deutlich gemacht, dass eine derartige Erhöhung nur für ver.di-Mitglieder nicht in Frage käme und sie Tarifsteigerungen nur für alle Beschäftigten verhandeln würden. Außerdem sei die Forderung deutlich zu hoch. Hinzu kommt, dass aus Sicht der Arbeitgeber zur Kompensation möglicher Tabellensteigerungen mehrere Leistungen im Manteltarifvertrag zu streichen oder zu kürzen sind. Dazu gehören das Weihnachtsgeld, der Feiertagszuschlag, das Fahrgeld, die vermögenswirksamen Leistungen und die Kontoführungsgebühr.
Ihr sollt den Tarifabschluss also selbst bezahlen. Bessere Arbeitsbedingungen zum Nulltarif: Mit uns nicht.
Darüber hinaus soll die Vergütungstabelle in der Pflege (P-Tabelle) unterhalb der Vergütungsgruppe P 1 nach unten um zwei weitere Gruppen ergänzt und nach oben zur P 8 für weitere Leitungskräfte geöffnet werden. Begründet wurde die Erweiterung nach unten mit der Eingruppierung der neuen »Assistenzkräfte in der Dialyse«, die verstärkt im Rahmen eines neuen Personalmixes in den Zentren beschäftigt werden sollen.
Eine Eingruppierung unterhalb P 1 ist mit uns nicht verhandelbar.
Den Tarifvertrag zur variablen Vergütung wollen sie »grundsätzlich beibehalten«, könnten sich jedoch eine Einarbeitung der Variablen in die Vergütungstabellen »vorstellen«.
Und dann konnten wir noch eine neue Erkenntnis gewinnen:
Die Überlastung des Personals ist »kein grundsätzliches Problem im KfH«. Sollte eine solche Überlastung vorkommen ist das vielmehr ein »organisatorisches Problem« und es müsste dann vor Ort »am Betriebsklima« gearbeitet werden!
Auch diese Aussage des Arbeitgebers ist eine weitere Provokation der Beschäftigten im KfH!
Wie weiter:
Wir haben die Arbeitgeber aufgefordert, in der nächsten Verhandlungsrunde am 14. Februar 2020 uns ein konstruktives Angebot vorzulegen.
Die Tarifkommission wird am 27. Februar 2020 den bis dahin erreichten Verhandlungsstand bewerten und das weitere Vorgehen beraten.