• Mindestlohn in der Weiterbildung

    Schutz vor Lohndumping: Der tarifliche Mindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und III setzt nach unten eine Haltelinie. Dafür macht sich ver.di seit Jahren dafür stark. Doch eine angemessene Entlohnung für die hochqualifizierte Tätigkeit sichert die Untergrenze nicht. Gemeisam gilt es, weitere Verbesserungen durchzusetzen.

    Demonstrant mit Weste "Wer an der Bildung spart, hat sie selber bitter nötig"
    © Kay Herschelmann

Mindestlohn in der Weiterbildung

Schutz vor Lohndumping: Der tarifliche Mindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und III setzt nach unten eine Haltelinie. Dafür macht sich ver.di seit Jahren dafür stark und setzt immer wieder deutliche Steigerungen durch. Wichtig ist, dass eine Allgemeinverbindlichkeit gilt, so dass die Erhöhung in allen Betrieben umgesetzt werden muss. Doch eine angemessene Entlohnung für die hochqualifizierte Tätigkeit sichert die Untergrenze nicht. Im Vergleich zu anderen pädagogischen Bereichen hinkt die Weiterbildung bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen deutlich hinterher. Damit gibt sich ver.di nicht zufrieden. Deshalb gilt es, gemeinsam weitere Verbesserungen durchzusetzen.

Kontakt

  • Manuela Kuschel

    Mit­ar­bei­te­rin So­zia­le Diens­te, Bil­dung und Wis­sen­schaft

    030/6956-2004

ver.di Kampagnen