Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes prägen die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für viele Beschäftigte in den Bereichen Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft. So gilt beispielsweise für Hochschulen und Studierendenwerke zumeist der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die Beschäftigten städtischer und Landesbibliotheken sind ebenfalls durch den TV-L bzw. den kommunalen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgesichert.
Im Sozial- und Gesundheitswesen sind öffentliche Einrichtungen vor allem bedeutend bei den Krankenhäusern und Kindertagesstätten. Bei den Krankenhäusern ist gut die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst angestellt. Bei Reha-Einrichtungen ist es etwa jede*r Fünfte. Öffentliche Reha-Einrichtungen mit insgesamt rund 17.000 Beschäftigten gehören meist den Rentenversicherungsträgern. Kaum Gewicht hat der öffentliche Dienst im Bereich der stationären und ambulanten Altenpflege. Hier sind weniger als acht Prozent der Einrichtungen in öffentlicher Hand, der größte Teil ist im Besitz von kommerziellen und freigemeinnützigen Eigentümern.
Doch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes haben auch dort Gewicht, wo sie nicht unmittelbar zur Anwendung kommen. Denn viele kirchliche, freigemeinnützige und auch private Einrichtungen orientieren sich an der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes. Diese enthalten spezifische Regelungen für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, die stationäre und ambulante Altenpflege sowie den Rettungsdienst. Für ver.di sind sie die »Leitwährung« – das Tarifniveau, das überall angestrebt wird.
Bereichsleiterin Tarifpolitik
Mitarbeiterin Tarifpolitik