
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes prägen die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für viele Beschäftigte in den Bereichen Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft. So gilt beispielsweise für Hochschulen und Studierendenwerke zumeist der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die Beschäftigten städtischer und Landesbibliotheken sind ebenfalls durch den TV-L bzw. den kommunalen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgesichert.
Im Sozial- und Gesundheitswesen sind öffentliche Einrichtungen vor allem bedeutend bei den Krankenhäusern und Kindertagesstätten. Bei den Krankenhäusern ist gut die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst angestellt. Bei Reha-Einrichtungen ist es etwa jede*r Fünfte. Öffentliche Reha-Einrichtungen mit insgesamt rund 17.000 Beschäftigten gehören meist den Rentenversicherungsträgern. Kaum Gewicht hat der öffentliche Dienst im Bereich der stationären und ambulanten Altenpflege. Hier sind weniger als acht Prozent der Einrichtungen in öffentlicher Hand, der größte Teil ist im Besitz von kommerziellen und freigemeinnützigen Eigentümern.
Doch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes haben auch dort Gewicht, wo sie nicht unmittelbar zur Anwendung kommen. Denn viele kirchliche, freigemeinnützige und auch private Einrichtungen orientieren sich an der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes. Diese enthalten spezifische Regelungen für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, die stationäre und ambulante Altenpflege sowie den Rettungsdienst. Für ver.di sind sie die »Leitwährung« – das Tarifniveau, das überall angestrebt wird.
Bereichsleiterin Tarifpolitik
Mitarbeiterin Tarifpolitik
Wir fordern: Gleiches Geld für gleiche Arbeit! Auch nach 32 Jahre nach der Einheit bestehen immer noch gravierende Unterschiede zwischen Ost und West. Noch immer gibt es Lohnunterschiede und Ungerechtigkeiten bei den Arbeitszeiten. Diese sind weder begründbar noch hinnehmbar. Diese Mauern müssen fallen. Endgültig! Das haben sich unsere Kolleg*innen aus den Unikliniken Jena, Rostock und Greifswald vorgenommen. In ganz Deutschland gibt es 16 Universitätskliniken, die unter den Tarifvertrag der Länder fallen (TdL). 13 davon liegen im Westen Deutschlands. Drei befinden sich im Osten. Während in den westlichen Bundesländern die Arbeitszeit 38,5 Stunden beträgt, wird in den Kliniken im Osten noch immer 40 Stunden gearbeitet. Arbeitgeber und Politik weigern sich auch 32 Jahre nach der Einheit, hier endlich Abhilfe zu schaffen. Den Kolleg*innen ist klar: Wenn Politik und Arbeitgeber sich nicht bewegen, sind sie selbst gefragt, gemeinsam endlich Einheit herzustellen. Sie engagieren sich und fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit, und damit Einheit auch in der Arbeitszeitfrage. Zusammen wachsen: Das heißt für uns, gemeinsam Lohngerechtigkeit in Deutschland herstellen. Mitmachen und Einheit gestalten! Es ist überfällig!