TVöD-K und TVöD-B digital

07.05.2024

Digitale Ausgaben der durchgeschriebenen Fassungen TVöD-K und TVöD-B

Die Tarifvertragsparteien wollten mit ihren »Durchgeschriebenen Fassungen« des TVöD für die einzelnen kommunalen Dienstleistungsbereiche »Übersicht und Lesbarkeit« erreichen. Doch mit seinen zahlreichen Verweisen auf andere Paragrafen und Tarifverträge bleibt der Text sperrig, unvollständig und schwer verständlich. Wir wollen mit der vorliegenden Ausgabe der besseren Lesbarkeit noch näher kommen.

Dazu ordnen wir die Protokoll- und Niederschriftserklärungen, Anhänge und Anlagen neben den Tarifvertragsregelungen ein, die auf sie verweisen. Zusätzlich fügen wir im Anschluss an einige Regelungen Hinweise auf die Rechtsprechung ein. Ein paar Infografiken zeigen Zusammenhänge. Durch farbliche Unterlegungen bleiben diese Hinzufügungen deutlich kenntlich als unsere Hilfen und Hinweise.

Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) vom 1. August 2006 in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 16 vom 22. April 2023.

 

 

Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-B) vom 1. August 2006 in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 17 vom 22. April 2023.

 


Aktive ver.di-Vertrauensleute können unseren Tarifvertrag per Mail über den betrieblichen Verteiler verschicken. Und das geht zum Beispiel so: Eine Kollegin geht an ihrem Arbeitsplatz an ihren PC und adressiert eine Mail an sich selbst. Ins BCC (Blindkopie – die Empfänger werden nicht allen angezeigt) nimmt sie alle Beschäftigten des Betriebs. Sie schreibt:

 

Mustertext

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt eine tiefe Kluft. Einerseits die betriebliche Praxis der Urlaubsberechnung oder etwa der verweigerte Ausgleich für Überstunden. Und andererseits unsere Tarifverträge, mit mehr oder weniger klaren Ansprüchen. Da kommt es auf den Wortlaut an.

Diesen Wortlaut kannst Du lesen. Wir als Gewerkschaft ver.di haben den TVöD als Datei hier an diese Mail angehängt. Es lohnt sich, Mitglied in einer starken Gewerkschaft zu sein. Und unsere Mitglieder machen uns erst stark. Wir sind ver.di.

Liebe Grüße ....

 


Manchmal werden Arbeitgeber oder Vorgesetzte dann unruhig. Sie halten unsere ver.di für eine Privatsache, die nicht in ihren Betrieb gehört.

Da irren sie:
»Eine tarifzuständige Gewerkschaft ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.« (BAG Urteil 20.01.2009 – 1 AZR 515/08).

 

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