Sozial- und Erziehungsdienst

    Finanzielle Aufwertung ist das Ziel

    12.01.2022

    Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat am 17. Dezember die Forderungen für die Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen.

    Nachdem die Tarifverhandlungen im März 2020 coronabedingt unterbrochen werden mussten, wurde in den letzten Monaten in einer Umfrage unter den Beschäftigten geklärt, ob die Forderungen von 2020 nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie noch passen oder ergänzt werden müssen. 

    Die daraus entstandenen Forderungen zielen auf 3 Themen ab:

    • Verbesserung der belastenden Arbeitsbedingungen 
    • finanzielle Aufwertung der Arbeit und 
    • Maßnahmen gegen Fachkräftemangel.

    Konkret ausformuliert sind diese Ziele in elf Forderungen. (siehe Kasten)

    Jetzt geht es weiter 
    Zu Jahresbeginn geht es gleich weiter. Im Januar stehen digitale Branchenkonferenzen für ver.di-Mitglieder auf dem Programm. Für die drei Arbeitsfelder Kita, Sozialarbeit und Behindertenhilfe finden Videokonferenzen zum aktuellen Stand der Tarifbewegung und wie es weiter geht statt.

    Der erste Verhandlungstermin mit der VKA ist nun für den 25. Februar 2022 geplant.

    Mitmachen!
    Erfolgreiche Tarifrunden laufen nicht von selbst und gute Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, sondern sind immer ein Ausdruck von Stärke. Deshalb ist eure Unterstützung für die Verhandlungen so wichtig! Macht mit bei betrieblichen und öffentlichen Aktionen in euren Arbeitsfeldern!

    Macht mit als Tarifbotschafter:innen! Sie übernehmen in der Tarifrunde Verantwortung als Botschafter:innen zwischen ihren Kolleg:innen und ver.di. Sie informieren sich und ihre Kolleg:innen und machen ihre Betriebe fit für Aktionen und mögliche Streiks.

    Unterstützer:innen gesucht!
    Soziale Arbeit geht alle an, deshalb werden Unterstützer:innen gesucht, die unseren Kampf um bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen begleiten, zum Beispiel aus Politik
    und Kultur, Elternverbände oder Schülervertretungen, Menschen des öffentlichen Lebens.

    Alle Informationen und Mitmach-Möglichkeiten finden sich unter: mehr-braucht-mehr.verdi.de

     

    DIE FORDERUNGEN IM EINZELNEN:

    1. Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, insbesondere durch Eingruppierung der Tätigkeit der Kinderpfleger:in/Sozialassistent:in in die EG S 4 Reguläre Eingruppierung der Erzieher:in in die EG S 8b Abbildung der pädagogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag

    2. Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten im Bereich der Sozialarbeit durch Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus sowie Ausbringen neuer Merkmale für die Schulsozialarbeit.

    3. Schaffung weiterer Merkmale ab EG S 17 für Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Leitungstätigkeit

    4. Anpassung der Stufen­laufzeiten an die allgemeinen Regelungen und Öffnung der Stu­fen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst

    5. Anpassung der Eingruppierung der Kita-Leitungen an die vorhandenen Anforderungen

    6. Stellvertretende Leitungen verbindlich vorsehen und Festlegung der Mindestein­gruppierung in die EG S 11a

    7. Anpassung der Bedingungen, vor allem unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anfor­derungen durch das Bundesteilhabegesetz durch z. B.

    • Aufnahme der Berufs­bezeichnungen Arbeitserzieher:in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) und der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung mit Sonderpädagogischer Zusatzausbildung (FAB mit SPZ).
    • Eingruppierung der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufs­ausbildung und päda­gogischer Qualifikation in die EG S 8b.
    • Bessere Bewertung der Tätigkeit Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst durch Eingruppierung in die EG S7
    • Berücksichtigung der Tätigkeit der Schulassis­tenz/Schulbegleitung sowie weiterer Assis­tenztätigkeiten und Eingruppierung ent­sprechend des Anforderungsprofils
    • Umbenennung der monatlichen Heimzulage in eine Zulage Wohnen und Erhöhung auf 150,00 Euro
    • Regelungen zur Vergütung während der Ausbildung zur Heilerziehungspflege (HEP)

    8. Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z. B. von Kinderpfleger:innen und Sozialassistent:innen zu Erzieher:innen

    9. Qualität der Arbeit verbessern und Entlastung der Beschäftigten erreichen durch:

    • Ausdehnung der Vorbereitungszeit, um mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben
    • Einführung von Entlastungstagen durch ein Konsequenzenmanagement

    10. Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung

    11. Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxisanleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten

     

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    Kontakt

    • Uwe Ostendorff

      So­zial- und Er­zie­hungs­dienst

    • Sarah Bormann

      Be­hin­der­ten­hil­fe, Teil­ha­be- und In­klu­si­ons­diens­te

      030/6956-1843

    Mitgliederberatung

    In allen Fragen, die Ihre Mitgliedschaft, eine Rechtsauskunft oder Tarifverträge betreffen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Bezirk. Diesen finden sie hier.

    Allgemeine Fragen oder Anmerkungen zu ver.di beantwortet "ver.di Direkt" unter: 0800 83 73 43 3. Die Kolleginnen und Kollegen sind Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr und an Samstagen von 9 bis 16 Uhr für Sie da.