In dieser schwierigen Zeit, in der es uns kaum möglich war, in gewohnter Weise zusammen zu kommen und uns gemeinsam hinter unsere Interessen zu stellen, wurde dennoch ein respektables Verhandlungsergebnis erreicht.
Eine Anerkennung der besonderen Leistungen und der Bedeutung des öffentlichen Dienstes war unser Ziel. Angesichts gestiegener Preise von Nahrungsmitteln und Wohnen standen für uns besonders die Kolleg*innen der unteren Entgeltgruppen im Fokus, wie z.B. Kolleg*innen aus dem hauswirtschaftlichen Bereich. Für diese Kolleg*innen haben wir eine deutliche soziale Komponente gefordert.
Wir hatten diese Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst im Frühjahr 2020 bereits begonnen. In diesen Tarifrunden verhandeln wir – wie auch schon 2009 und 2015 – über die Bewertung unserer Tätigkeiten, gesondert von den allgemeinen Entgeltrunden.
Die SuE-Tarifrunde wurde mit Beginn der Pandemie ausgesetzt und wird voraussichtlich erst nach dem Ende der Pandemie fortgesetzt. Dann geht es wieder um die Attraktivität unserer Arbeit, unsere Arbeitsbedingungen und Regelungen zur Eingruppierung. Das wollen wir mit Euch gemeinsam vorbereiten und darauf freuen wir uns sehr!
Die Arbeitgeber hatten eine Verschiebung der jetzt gelaufenen Entgeltrunde für den öffentlichen Dienst abgelehnt. Sie hatten darauf gesetzt, dass wir während der Pandemie kaum Druck hinter unsere Forderungen bringen können und es uns nicht gelingen wird, Verbesserungen besonders für die unteren und mittleren Entgeltgruppen zu erreichen.
Obwohl sich schon zu Beginn der Tarifrunde Teile der Öffentlichkeit, der Eltern und der Medien kritisch positionierten, haben wir viele fantasievolle Aktionen entwickelt und trotz aller Schwierigkeiten mit Abstand und guter Beteiligung vieler Kolleg*innen, gerade aus den Kitas, der Behindertenhilfe und den Arbeitsfeldern von Sozialarbeiter*innen Druck gemacht. In den abschließenden Verhandlungen ist dann, mit gestaffelten, nach Einkommen differenzierten Beträgen und Mindestbeträgen ein beachtlicher Kompromiss gelungen.
1. Corona Sonderzahlung
Mit dem Dezember Entgelt wird allen Beschäftigten eine Sonderzahlung (steuer- und abgabenfrei) ausgezahlt, die nach Entgeltgruppen gestaffelt ist. Danach erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen:
Eine Verrechnung mit bereits gezahlten Prämien findet, anders als von der VKA ursprünglich gefordert, nicht statt.
2. Entgelterhöhungen mit sozialer Komponente
Ab dem 1. April 2021 werden die Entgelte aller Beschäftigten um 1,4 Prozent mindestens jedoch um 50 € erhöht. Das bedeutet z.B. für Kinderpfleger*innen in der S3 je nach Erfahrungsstufe eine Erhöhung zwischen 2 und 1,6 Prozent (jeweils Erfahrungsstufe 1-6). Für Hauswirtschaftskräfte sind das z.B. in der E2 zwischen 2,32 und 1,81 Prozent und in der E3 zwischen 2,15 und 1,77 Prozent.
Ab dem 1. April 2022 werden die Entgelte aller Beschäftigten um weitere 1,8 Prozent erhöht.
3. Jahressonderzahlung
Alle Beschäftigten in den Entgeltgruppen S2-S9 erhalten ab 2022 eine um 5 Prozentpunkte erhöhte Jahressonderzahlung. Für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost war bereits in der letzten Tarifrunde eine stufenweise Anpassung vereinbart. Die aktuelle Erhöhung erfolgt zusätzlich dazu in zwei Schritten (2Prozentpunkte ab 2022 und 3 Prozentpunkte ab 2023). Dies ist ein weiterer Baustein dieser Einigung mit dem untere Entgeltgruppen überproportional angehoben werden.
4. Auszubildende
Alle Auszubildenden, die unter den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und damit auch die Lernenden in praxisintegrierten Ausbildungen zur Erzieherin etc. sowie alle (Anerkennungs-)Praktikant*innen nach Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten (TVPrakt) bekommen ab dem 1. April 2021 und ab dem 1. April 2022 jeweils 25 € mehr. Die Regelungen zur Übernahme (§16 TVAöD) wurden verlängert.
5. Arbeitszeit
Für alle Beschäftigten im Tarifgebiet Ost konnten wir nun die Regelung zur Angleichung der Arbeitszeit erreichen. Sie erfolgt in zwei Stufen. Ab dem 1. Januar 2022 beträgt sie 39,5h und ab dem 01. Januar 2023 39h. Sie ist dann identisch mit dem Tarifgebiet West.
Die bisherigen Regelungen zur Altersteilzeit wurden verlängert.
6. Zulagen für Wechselschicht und Samstagsarbeit in Betreuungseinrichtungen
Viele Beschäftigte, die in Betreuungseinrichtungen wie z.B. Wohnhäusern in der Behindertenhilfe arbeiten, leisten Wechselschichten. Die Zulage für jene Kolleg*innen im Geltungsbereich des Besonderen Teils Betreuungseinrichtungen (BT-B), die ständig Wechselschicht leisten, wird von 105€ auf monatlich 155€ erhöht. Für jene Beschäftigten, die nur gelegentlich Wechselschicht leisten, konnte eine Erhöhung von 0,63€ auf stündlich 0,93€ erzielt werden. Dies gilt ab dem 01. März 2021.
Des Weiteren erhalten Beschäftigte, die Schicht- und Wechselschichtarbeit leisten auch 20 % Samstagszuschlag in der Zeit von 13.00-21.00 Uhr. Dies gilt für jene Kolleg*innen im Geltungsbereich des BT-B, die grundsätzlich in der S-Tabelle eingruppiert sind (ehemalige Angestellte).
Was wir mit unseren Warnstreiks, trotz schwierigen Bedingungen erreicht haben, wird deutlich, wenn diesem Verhandlungsergebnis einige Punkte des „Angebotes“ der Arbeitgeber nochmal gegenübergestellt werden. Das war das „Angebot“ der Arbeitgeber (Eckpunkte):
Diese Zumutungen konnten wir zurückweisen oder abmildern und darüber hinaus unser Verhandlungsergebnis erreichen, welches Verbesserungen für alle bietet.
Das war nur möglich, weil wir gemeinsam dafür eingestanden sind und den Arbeitgebern Druck entgegengesetzt haben. Wir haben gezeigt, dass wir uns auch in Pandemiezeiten nicht unterkriegen lassen. Dafür bedanken wir uns bei Euch herzlich! Ohne Euch alle hätte das nicht so großartig geklappt! Zigtausende Kolleg*innen haben auch in dieser Tarifrunde die Bedeutung von Gewerkschaften erkannt und sind ver.di Mitglied geworden.
Der Tarifvertrag tritt in Kraft, wenn bis zum 26. November weder Arbeitgeber noch ver.di die Einigung widerrufen. In den kommenden Wochen wird die Tarifeinigung in bezirklichen Videokonferenzen diskutiert. Außerdem findet am Montag, den 16. November, eine bundesweite Videokonferenz speziell für Beschäftigte in den Kitas, den Einrichtungen der Sozialen Arbeit und in der Behindertenhilfe statt. Die ver.di-Bundesvorstandsmitglieder Christine Behle und Sylvia Bühler freuen sich ebenso auf eure Fragen, wie die Mitglieder der Bundestarifkommission. Außerdem werden wir euch darüber informieren, wie wir das wichtige Thema der weiteren Aufwertung nach der Tarifrunde weiterbearbeiten und in Zukunft angehen wollen. Bringt euch ein!
Sozial- und Erziehungsdienst
030/6956-1849
uwe.ostendorff@verdi.de
In allen Fragen, die Ihre Mitgliedschaft, eine Rechtsauskunft oder Tarifverträge betreffen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Bezirk. Diesen finden sie hier.
Allgemeine Fragen oder Anmerkungen zu ver.di beantwortet "ver.di Direkt" unter: 0800 83 73 43 3. Die Kolleginnen und Kollegen sind Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr und an Samstagen von 9 bis 16 Uhr für Sie da.